Senat verkündet

Jetzt amtlich! Für Singles nur noch kleine Wohnungen

25.09.2023
Lesedauer: 2 Minuten
In den Städten ist der Wohnraum knapp (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Wolfram Steinberg

Ob das wirklich die Wohnungsnot lindert? Bei der Anmietung einer landeseigenen Wohnung sollen Singles in Berlin nur noch kleine Wohnungen bekommen. Das verkündete der Senat am Montag offiziell.

In Berlin fehlen Zehntausende Wohnungen – und daran wird sich mangels Neubau auch kaum etwas ändern. Schwarz-Rot versucht es nun mit strengeren Vorgaben bei der Wohnungsvergabe: „Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wieder­vermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen“, heißt es in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie der Berlinovo.

Was der dehnbare Begriff „angemessen“ konkret bedeutet, wollte B.Z. wissen. Antwort der Bauverwaltung: „In große Wohnungen sollten Familien einziehen – kleine Wohnungen sollten Singles vorbehalten sein. Es wird immer eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein und es wird keine Vorgaben pro Wohnungsgröße zu Anzahl der Mieterinnen und Mieter geben.“

Nach welchen Kriterien diese Entscheidung fällt, was klein und was groß ist – auf diese Fragen keine Antwort vom Senat. In einer ersten Fassung der Kooperationsvereinbarung hieß es noch, dass es pro Bewohner nur noch ein Zimmer geben dürfe. Dieser Passus wurde durch die Wischi-Waschi-Regelung ersetzt. Die Vereinbarung gilt ab 2024. Auf B.Z.-Anfrage wollte keine der sechs Wohnungsbaugesellschaften mitteilen, wie sie den Begriff „angemessen“ künftig auslegen.

► Was sich außerdem ändert: Mieter von Berlinovo, Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM stehen „sehr maßvolle Mietsteigerungen“ ins Haus. Die Bestandsmieten können pro Jahr um 2,9 Prozent erhöht werden. „Dieser Wert liegt 40 Prozent unter der gesetzlichen Obergrenze, 20 Prozent unter den im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten vereinbarten Grenzen und 45 Prozent unter der Steigerung des Mietspiegels“, sagt der Senat.

Weiterhin gibt es ein „Leistbarkeits-Versprechen“: Haushalte mit geringem Einkommen bekommen keine oder nur eine sehr geringe Mieterhöhung. Die Mietbelastung werde von bisher 30 auf künftig 27 Prozent des Haushaltseinkommens deutlich abgesenkt. Das gilt allerdings nur in den knapp 360.000 landeseigenen Wohnungen.

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