Niederlage in geheimer Wahl

Innenausschuss lehnt AfD-Politiker Hess als Vorsitzenden ab

15.12.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Martin Hess spricht beim Parteitag der AfD Baden-Württemberg zu den Delegierten. Bild: dpa

Eigentlich ist es üblich, dass die Fraktionen die Kandidaten für ihre Ausschussvorsitzenden frei benennen. Doch diesmal änderten die Ampel-Parteien das Verfahren und ließen mehrere AfD-Kandidaten durchfallen.

In der Vergangenheit war die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden eher eine Formsache. Es gibt an sich den Brauch, dass die Fraktionen über die Besetzung der ihnen zustehenden Vorsitze selbst entscheiden können. Die Ausschussmitglieder folgten den Vorschlägen meist ohne Weiteres, eine Wahl fand nicht statt. Mit dieser Tradition haben die Fraktionen der Ampel nun gebrochen. Sie haben sich entschieden, dass in allen Ausschüssen die Vorsitzenden in geheimer Wahl bestimmt werden sollen.

Die AfD hatte sich im „Zugreifverfahren“ für den Innenausschuss entschieden. Die Fraktionen dürfen  entsprechend ihrer  Stärke nacheinander Ausschüsse auswählen, in denen sie den Vorsitz übernehmen.  Die AfD wird in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet. Daher ist den anderen Fraktionen durchaus mulmig dabei geworden, dass die AfD nun diese wichtige Position innehaben soll. Im Innenausschuss werden regelmäßig Vertreter von Nachrichtendiensten befragt. Der Grund für die vertrackte Lage war allerdings, dass weder die Grünen noch die FDP, die vor der AfD dran gewesen waren, beim Innenausschuss zugegriffen hatten. Sie entschieden sich für den Europaausschuss (Grüne) und den Verteidigungsausschuss (FDP).

Für den Vorsitz des Innenausschusses hatte die AfD-Fraktion Martin Hess vorgeschlagen. Hess war über zwei Jahrzehnte als Polizist tätig. Er wettert auf seiner Website gegen „die total verfehlte Migrationspolitik der letzten Jahrzehnte“, behauptet, „Zuwanderergewalt greift um sich“, und verlangt, der Rechtsstaat müsse „endlich Stärke zeigen gegenüber Gewalttätern und Extremisten“. Die Änderung des Verfahrens schien den anderen Fraktionen eine Möglichkeit, Hess als Vorsitzenden zu verhindern.

Große Mehrheit stimmt gegen Martin Hess

In der Abstimmung am späten Mittwochnachmittag lehnte der Innenausschuss Hess dann mit großer Mehrheit ab. Schon vor der Sitzung hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr seine Skepsis kundgetan. „Ein Ausschussvorsitzender präsentiert das Parlament auch nach außen, insofern kommt es auf die persönliche, auch die fachliche Geeignetheit an“, sagte Dürr.  Es gebe keinen Automatismus, dass ein Kandidat für einen Ausschussvorsitz von den Ausschussmitgliedern auch gewählt werde.  Der  Unionsfraktionsvorsitzende  Ralph Brinkhaus ließ sich mit dem Satz zitieren, ihm fehle angesichts der sensiblen Informationen, die im Innenausschuss behandelt würden, die Phantasie, sich vorzustellen, dass dieser von einem AfD-Vertreter geleitet werde.

Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun kritisierte, die Koalitionsfraktionen missachteten mit ihrem Vorgehen die Minderheitenrechte im Bundestag. Die Zusammensetzung der Ausschüsse und auch die Zuweisung der Ausschussvorsitze an die einzelnen Fraktionen spiegelten die Zusammensetzung des Bundestages und damit das Wahlergebnis wider. Es sei seit 60 Jahren ein „eingeübtes Verfahren“, dass die Ausschüsse gemäß den Fraktionsstärken verteilt würden und die jeweiligen Fraktionen den Vorsitzenden dann durch Benennung installierten. Dies sei jetzt von der Ampelkoalition aufgehoben worden.

AfD will Bewerbungen aufrecht erhalten

Der von der AfD für den Vorsitz im Gesundheitsausschuss nominierte Jörg Schneider erhielt am Mittwoch zwar sieben Stimmen mehr, als die AfD Ausschussmitglieder hat (fünf), bekam aber dennoch keine Mehrheit. Es hieß, die AfD habe sich für den Fall der Ablehnung ihrer Kandidaten verständigt, die Bewerbungen der Betreffenden dennoch weiter aufrecht zu erhalten.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die AfD mehrere Vorsitzendenposten besetzt, darunter den im wichtigen Haushaltsausschuss, der traditionell der stärksten Oppositionsfraktion zusteht. Allein im Fall des Rechtsausschusses gab es damals Widerspruch gegen den AfD-Kandidaten Stephan Brandner, weshalb abgestimmt werden musste. Brandner erhielt 19 Stimmen, zwölf waren gegen ihn und zwölf enthielten sich. Erst nach einer Reihe von verbalen Entgleisungen wurde Brandner Ende 2019 als Ausschussvorsitzender wieder abgewählt.

Quelle: FAZ.NET

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