Umstrittenes »Anti-Verhüllungsgesetz«

In Wien sind Coronamasken in Bus und Bahn nun eigentlich verboten

08.03.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr: In Wien sorgt ein Vermummungsverbot für Irritationen Foto: TOBIAS STEINMAURER / imago images/photosteinmaurer.com

In Österreichs Hauptstadt galt im Nahverkehr zuletzt noch eine Maskenpflicht. Seit dem 1. März könnten nun Fahrgäste mit Mundschutz in Konflikt mit der Polizei geraten.

Noch bis vor wenigen Tagen mussten Maskenverweigerer in Wiens öffentlichem Nahverkehr mit einer Geldstrafe rechnen. Zum 1. März ist die Coronamaßnahme in der österreichischen Hauptstadt weggefallen. Wer sich dennoch freiwillig mit einer Maske schützen möchte, könnte nun Probleme mit der Polizei bekommen. Das berichten mehrere Medien in Österreich.

Hintergrund ist das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG). Der »Falter« weist in seinem Wien-Newsletter  darauf hin, dass die salopp als Burkaverbot bezeichnete Regelung nach Wegfall der Maskenpflicht wieder greift. Wie damit umzugehen sei, wisse allerdings niemand so richtig.

Das Gesetz wurde 2017 von der damaligen FPÖ-Regierung verabschiedet. Es sieht eine Geldstrafe von 150 Euro vor, wenn man »an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind«.

Das Gesetz sollte vor allem verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern, es verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger dazu, das Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn freizuhalten. Ausnahmen gab es laut »Falter« unter anderem für die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen und gesundheitliche Gründe. In letzterem Fall verlangte die Polizei vor der Pandemie jedoch ein Attest. Seit diesem Monat bestehe nun Unsicherheit darüber, wie man künftig mit Maskenträgern umgehen wolle.

Polizeieinsatz gegen Parlamentsmaskottchen

Laut österreichischen »Kurier«  arbeitet die Regierung an einer Lösung, um Irritationen zu vermeiden. Das Innenministerium verweist demnach auf einen gewissen Spielraum, den Beamte bei der Kontrolle hätten. »Bei der Anwendung des AGesVG wird die Polizei, vor allem in den nächsten Monaten, verhältnismäßig einschreiten. Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor«, zitiert das Blatt aus dem Ministerium. Offen bleibe dabei allerdings, wie diese Glaubhaftmachung aussehen solle.

Das AGesVG sorgt längst nicht zum ersten Mal für Schlagzeilen. Bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten gab es bizarre Szenen. So kam es etwa im Oktober 2017 zu einem Polizeieinsatz gegen Österreichs Parlamentsmaskottchen Hase Lesco. Bei Filmaufnahme zum Tag des offenen Parlaments war damals eine Polizeistreife aufmerksam geworden. Die Polizisten unterbrachen den Dreh, der Darsteller hinter dem Parlamentshasen musste sein wahres Gesicht zeigen. Auch Bahn fahrende Clowns und Musiker, die in der Fußgängerzone mit Tiermasken auftraten, gerieten ins Visier von Beamten. 

asc

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zwei × 3 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien