Corona-Hammer

In Brandenburg bleiben ALLE Einschränkungen

14.03.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Manche Regeln sollen in Brandenburg sogar noch verschärft werden Foto: Jens Kalaene/ZB

Potsdam – Der bundesweit geplante „Freedom Day“ fällt für Brandenburg aus: Wegen einer Inzidenz von 1500 und roter Klinik-Ampeln hält Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (64, Grüne) an ALLEN bisherigen Einschränkungen fest und verschärft einige sogar!

Der Entwurf der neuen Infektionsschutz-Verordnung (gilt ab Freitag, 18. März) sieht vor:

► FFP2-Masken, 1,5 Meter Abstand und Zutrittsbeschränkung in Geschäften, Bussen, Bahnen, Taxis, Schiffen, Museen, Kinos, Zoos, Freizeitparks, Kliniken, Pflegeheimen und Unterhaltungsveranstaltungen in Sälen.

► In Schulen und Horten genügen medizinische Masken. Nicht geimpfte oder genesene Schüler und Lehrer müssen sich dreimal pro Woche testen, Kita-Kinder zweimal wöchentlich.

► In allen übrigen Bildungseinrichtungen (Hochschulen, Fahrschulen, Musikschulen) gilt eine tägliche Testpflicht für Ungeimpfte und nicht Genesene und das Tragen einer medizinischen Maske für alle.

Karte: Deutschlands Corona-Hotspots – Infografik
Quelle: info.bild.de

► In Kirchen, Synagogen und Moscheen müssen medizinische Masken getragen werden.

► Nur geimpft, genesen oder mit aktuellem Testnachweis (3G) darf man weiter in Gaststätten, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen, zu Veranstaltungen und körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren. Überall müssen medizinische Masken getragen werden.

► Sexuelle Dienstleistungen bleiben für Ungeimpfte verboten (2G).

► Für Großveranstaltungen (mehr als 1000 Gäste) fallen die Teilnehmer-Obergrenzen weg. Deshalb schlägt die Ministerin hier die 2G-Plus-Regel vor: Eintritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test.

► 2G-Plus soll auch weiter für Tanzveranstaltungen, in Clubs und Discos gelten.

► In Kliniken und Pflegeheimen müssen alle Besucher einen aktuellen Test vorweisen. Für Beschäftigte genügen zwei Tests wöchentlich, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Corona-Hotspots sollen diese Regeln noch verschärfen können: „Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben dieser Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist.“

Am heutigen Montag beraten die Staatssekretäre den Entwurf, am Dienstag die Regierung. Verkündet werden soll die neue Verordnung aber erst nach der Ministerpräsidenten-Konferenz am Donnerstag. Die neue Verordnung gilt von 18. März bis zum 2. April.

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Quelle: BILD

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