Umsetzung einer Impfpflicht

Impfregister oder Ordnungsamt-Stichproben? Deutschland vor dem Kontrolldilemma

06.01.2022
Lesedauer: 5 Minuten
Köln: Überwachung von Corona-Regeln durch das Ordnungsamt. Kontrollieren die Ordnungshüter künftig auch die Einhaltung einer Impfpflicht? Quelle: picture alliance / Geisler-Fotop

Gesundheitsminister Lauterbach will, dass die allgemeine Impfpflicht kommt – doch wie soll sie kontrolliert werden? Über den Vorschlag eines Impfregisters gibt es nun Streit. Im Vergleich mit Österreich fehlt Deutschland eine wichtige Voraussetzung.

Sicher ist bei der allgemeinen Impfpflicht nur, dass es noch dauern wird. Ob und wann sie kommt? Unklar. Der Start Ende Februar, den Kanzler Olaf Scholz (SPD) ins Spiel gebracht hat, dürfte inzwischen außer Reichweite sein. Ein Grund für das Dahinschleppen sind unter anderem zahlreiche offene Detailfragen – zum Beispiel wie eine Impfpflicht kontrolliert werden soll.

Einem Impfregister, das etwa der Deutsche Ethikrat empfohlen hatte, erteilte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuletzt eine Absage. Konsens ist die Position keineswegs. Lauterbachs Parteifreundin, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte sich im Interview mit WELT AM SONNTAG für ein zentrales Verzeichnis ausgesprochen, genauso wie zahlreiche Unionspolitiker.

Selbst die Liberalen in Baden-Württemberg warnen vor einer Impfpflicht-Blamage ohne Register. „Wenn das wieder ein Fehlschlag wird, dann wird das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik nur noch stärker“, sagte der FDP-Fraktionschef im Stuttgarter Landtag Hans-Ulrich Rülke. „Ohne den Mut für ein nationales Impfregister muss man über eine Impfpflicht gar nicht nachdenken.“ Die FDP im Bund ist allerdings dagegen.

So machen es die Österreicher

Vorbild könnte Österreich sein, wo die allgemeine Impfpflicht Anfang Februar in Kraft treten soll – dort gibt es bereits ein zentrales Impfregister. Verknüpft ist es mit einem elektronischen Impfpass, in dem Ärzte den Nachweis direkt vermerken. Laut Gesetzentwurf soll es künftig vierteljährig „Impfstichtage“ geben. An diesen müssen alle von der Pflicht erfassten Personen die Impfung nachweisen.

Für die Kontrolle wird das Melderegister mit dem Impfregister abgeglichen. Weil es das Register seit Herbst 2020 gibt, musste das Gros der Corona-Impfungen auch nicht nachgetragen werden. In Deutschland wäre das anders. „Vor allem die Erfassung aller bereits geimpften Personen würde einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten“, gibt die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink gegenüber WELT zu bedenken.

Dass es in Deutschland keine Struktur wie in Österreich gibt, sieht Gabriel Felbermayr, Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), als zentrale Schwäche. „Ein solches Register wäre die Voraussetzung für die Einführung einer Impfpflicht gegen Corona, um die Deutschland wohl nicht herumkommt“, sagt Felbermayr. Ähnlich sieht es auch Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, der Interessenvertretung der betrieblichen Krankenkassen: „Wie sonst sollte man die Nachweise der Immunisierung kontrollieren und für Impfkampagnen Schwerpunkte setzen?“

Gegen ein Impfregister werden oft Datenschutzbedenken angeführt. Einem Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz zufolge wäre ein Impfregister „datenschutzrechtlich grundsätzlich möglich“. Justizminister Marco Buschmann (FDP) zeigt sich ebenfalls optimistisch, dass diese Frage lösbar sei. Allerdings brauche die Errichtung eines bundesweiten Registers, das jeden Bürger erfassen soll, Zeit. „Diese Zeit haben wir aber bei der Bekämpfung der Pandemie nicht“, so Buschmann.

Dem widerspricht der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). „Wenn man eine unkomplizierte Lösung wählt, könnte das sicherlich recht zügig gehen. Aber schon bei der Frage, ob es ein Impfregister überhaupt geben soll, klaffen die Meinungen innerhalb der Ampel-Regierung meilenweit auseinander. Das zeugt von großer Ratlosigkeit.“ Dennoch warnt er vor einem „bürokratischem Monstrum“. Die Koalitionsfraktionen müssten einen fundierten Vorschlag zur Impfpflicht präsentieren, der auch das Für und Wider eines Impfregisters behandele.

Für Linke-Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler ist das Tempo durchaus ein Knackpunkt. Sie verweist auf das vom Bundestag vor zwei Jahren beschlossene Organspenderegister. „Bis heute gibt es dieses Register nicht. Wir können nicht zwei Jahre warten, bis eine Impfpflicht kontrollierbar wäre.“ Sie befürwortet stichprobenartige Kontrollen. Durch wen, solle die Ampel-Regierung vorschlagen. „Dass die Ampel-Regierung bisher immer auf die Erarbeitung von Gruppenanträgen innerhalb des Parlaments verwiesen hat, grenzt an Arbeitsverweigerung.“

Warnung vor riesigem bürokratischem Aufwand

Doch wie könnten Kontrollen aussehen? Vergleiche mit der berufsbezogenen Corona- sowie der Masern-Impfpflicht hinken – beide werden über den Arbeitgeber beziehungsweise über Kitas und Schulen kontrolliert. Einen Hinweis könnte die bis Mitte der 70er-Jahre verpflichtende Pocken-Impfung geben.

Deren Erfolg, so der bis Sommer amtierende langjährige Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes René Gottschalk, sei unter anderem auf die strikte Kontrolle zurückzuführen gewesen. „Damals betraf dies überwiegend Kinder, und da es kein Internet gab, wurde mit den Standesämtern und Bürgerämtern abgeglichen. Insoweit gab es tatsächlich so etwas wie ein nationales Impfregister, wenngleich die einzelnen Länder und Kommunen für die Durchführung selbst verantwortlich waren.“

Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Konstantin Kuhle sagt dazu: „Wer eine allgemeine oder auf bestimmte Altersgruppen beschränkte Impfpflicht fordert, muss bestimmte organisatorische Vorfragen klären. Dazu gehört auch die Datenerfassung mit Blick auf die nötigen Impfungen.“ Die Einwohnermeldeämter der Kommunen verfügten bereits heute über die nötigen Daten. „Sie könnten jedem Bürger und jeder Bürgerin einen konkreten Terminvorschlag zuschicken.“

Der Deutsche Landkreistag findet das allerdings nicht praktikabel. Die Meldeämter sollten nicht „83 Millionen Briefe verschicken müssen“. „Das dürfte verbunden mit 83 Millionen Rückläufen und Verwaltungsverfahren in der Praxis einen völlig überflüssigen und überbordenden bürokratischen Aufwand verursachen“, so ein Sprecher. Man befürworte stattdessen stichprobenartige Kontrollen durch die Ordnungsämter.

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