Corona-Impfschäden

„Ich habe Regierung und Hersteller vertraut, dass es keine großen Risiken gibt”

24.02.2023
Lesedauer: 8 Minuten
Seit der Corona-Impfung ist Alina Adams auf einen Rollstuhl angewiesen Quelle: Markus Hintzen

Mehr als 333.000 Bundesbürger haben nach einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden gemeldet. Eine von ihnen ist Alina Adams. Ihr Leidensweg begann nach der Booster-Spritze. Ihr Kampf um Entschädigungen gleicht einem Spießrutenlauf. Doch jetzt werden die Stimmen der Unterstützer lauter.

Alina Adams misst ihren Alltag in Metern. Rund vier Meter beträgt der Weg vom Bett der 20-Jährigen bis zu ihrem Schreibtisch. 20 Meter sind es bis zum Wohnzimmer, 30 bis zur Eingangstür ihres Elternhauses im rheinland-pfälzischen Polch. Jeder Meter, den die Frau mit den zarten Händen und der runden Brille im blassen Gesicht ohne Rollstuhl schafft, ist ein Erfolg für sie.

Dabei war die Tochter zweier Landwirte bis vor rund 14 Monaten laut ihrer eigenen Aussage gesund. Geändert habe sich das am 27. Dezember 2021, dem Tag, als sie eine Booster-Impfung des Mainzer Impfstoffherstellers Biontech gegen Covid-19 erhielt. „Am Morgen danach bekam ich kaum Luft, mein Puls raste“, erinnert sich Adams. Ihre Eltern brachten sie in die Notaufnahme.

Doch die Ärzte, so berichtet sie, fanden keine Ursache für die Symptome. Adams ging zu ihrem Hausarzt. Sie konsultierte Spezialisten. Weil sie schon bald wegen fehlender Kraft nicht mehr gehen konnte, schoben ihre Eltern sie im Rollstuhl zu den Terminen. Schließlich keimte in der Familie ein Verdacht: Konnte es sein, dass die Corona-Impfung schuld war an dem mysteriösen Leiden?

Die behandelnden Ärzte, so erzählt es Alina, wiegelten ab. Es dauerte bis zum Dezember des Folgejahres, bis zwei unterschiedliche Arztpraxen bei ihr das sogenannte Post-Vac-Syndrom diagnostizierten, also einen Folgeschaden aus der Covid-Impfung. Biontech teilt dazu mit, dass „jeder einzelne gemeldete Verdachtsfall einer potenziellen Impfnebenwirkung“ von der Firma „einer sorgfältigen Prüfung unterzogen“ werde. Zu laufenden oder potenziellen gerichtlichen Verfahren äußere sich Biontech „grundsätzlich“ nicht.

Die Impfstoffe gegen Covid-19 haben Milliarden Menschen während der Corona-Pandemie vor schweren Verläufen geschützt und wohl ungezählte Leben gerettet. Doch es gibt offenbar auch eine andere Seite der massenhaften Impfungen. Von ihr berichten Leute wie Adams, die überzeugt sind, durch das Serum Nebenwirkungen erlitten zu haben, die über das übliche Maß hinausgehen.

Etwa 333.500 Menschen in Deutschland haben sich seit Beginn der Impfungen Ende 2020 wegen negativer gesundheitlicher Folgen an das Paul-Ehrlich-Institut gewandt, das für die Überwachung von Impfstoffen in Deutschland zuständig ist. Angesichts der millionenfach verimpften Dosen eine Zahl im unteren Promillebereich. Diese relativ geringe Anzahl ist wohl auch der Grund dafür, dass die Post-Vac-Patienten bislang keine größere Lobby gefunden haben.

Als die CDU vor wenigen Tagen Betroffene zu einem Gipfel in den Bundestag einlud, war dies ein erstes Signal an diese Patienten. Das Bundesgesundheitsministerium baut derzeit eine Hotline für Long-Covid-Patienten auf, an die sich offenbar auch Impfgeschädigte wenden können. Der Kampf um Entschädigungen gleicht trotz dieser ersten Bemühungen einem Spießrutenlauf. Dieser wird noch dazu gegen die öffentliche Meinung geführt. Dazu hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beigetragen, als er im Sommer 2021 behauptete, dass die Impfung „nebenwirkungsfrei“ sei.

Ab März wird die erste Klage gegen Biontech verhandelt

Doch nicht nur in der Politik finden Menschen, die nach der Impfung erkrankt sind, allmählich Gehör. Auch die juristische Aufarbeitung der Fälle von möglichen Impfschäden nimmt in Deutschland gerade Fahrt auf. Der Impfstoffhersteller Astra-Zeneca, dessen Vektorserum im mehreren Fällen eine sogenannte Sinusvenenthrombose verursacht haben soll, muss sich hierzulande bereits in mindestens einem Zivilprozess verantworten. Nun müssen auch andere Impfstoffhersteller vor Gericht Aussagen zu ihren Vakzinen machen.

So startet nach Informationen von WELT AM SONNTAG Mitte März am Landgericht Frankfurt am Main der erste Zivilprozess in Deutschland gegen den Impfstoffhersteller Biontech aus Mainz. Weitere Zivilklagen gegen Biontech werden in den kommenden Monaten in Frankenthal, Düsseldorf und München verhandelt.

Ebenso sind gegen die Impfstoffhersteller Moderna und Janssen, der Impftochter von Johnson & Johnson, mehrere Klagen in Deutschland anhängig. Und auch gegen die Bundesregierung und mindestens eine Krankenkasse haben mutmaßlich Geschädigte wohl Klage eingereicht

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass sich Kläger gegen Pharmakonzerne mit ihren Milliardenbudgets überhaupt durchsetzen können?

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich blickt auf den Monitor an der Wand des Konferenzraums in seiner Düsseldorfer Kanzlei. Dort flimmert eine Statistik mit den Anfragen, die wegen der Covid-Impfungen aller namhaften Hersteller in der Kanzlei eingetroffen sind. 1471 sind es insgesamt. Darunter 337 wegen Nervensystem-Funktionsstörungen, 316 wegen Autoimmunerkrankungen, 274 wegen Herzrhythmusstörungen. „Ich nehme nur Mandanten an, bei denen ein Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung naheliegt“, sagt Ulbrich. Mehr als 600 Mandate sind es bisher.

Die digitale Auswertung sämtlicher Anfragen und Sachverhalte hat der auf Verbraucherrecht spezialisierte Anwalt sich im Skandal um den Betrug mit Dieselabgaswerten zu eigen gemacht. Als die Affäre 2015 losbrach, vertrat Ulbrich in Folge Tausende Kläger gegen VW und andere Hersteller und erstritt zusammen mit einer für diesen Zweck errichteten Zweckgesellschaft insgesamt 840 Millionen Euro für geschädigte Autobesitzer.Was Ulbrich in dem damaligen Prozessmarathon gelernt hat, will er nun gegen die Pharmaindustrie anwenden. Mehr als 100 Klagen auf Schadenersatz wegen gesundheitlicher Schäden aus der Covid-Impfung hat Ulbrich bereits eingereicht, vor allem gegen die Biotechfirmen Biontech und Moderna.

Biontech kritisiert fehlende Informationen der Klägerin

Die erste dieser Klagen wird am 15. März am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. Ulbrich vertritt eine 57-Jährige, die behauptet, durch die Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlitten zu haben. Biontech teilt dazu mit, dass jeder Verdachtsfall einer potenziellen Impfnebenwirkung in einem ersten Schritt „medizinisch und rechtlich“ geprüft werde. „Erst im zweiten Schritt würde potenziell ein gerichtliches Verfahren oder ein außergerichtlicher Vergleich folgen“, so Biontech.

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei von Ulbrich habe laut Biontech jedoch nicht „genügend Informationen“ übermittelt, weshalb die Grundlage für eine Prüfung nicht gegeben gewesen sei. Konkrete Angaben zum laufenden Verfahren wollte Biontech nicht machen.

Doch wie kann Ulbrich überhaupt gegen den Impfhersteller aus Mainz vorgehen, wo doch jeder Geimpfte eine Einwilligungserklärung für die Impfung unterschrieben hat? „Man kann nur wirksam in die Verabreichung der Impfung einwilligen, wenn zuvor alle Risiken und auch fernliegenden Nebenwirkungen offengelegt wurden. Aber genau diese Information haben die Impflinge nicht erhalten“, behauptet Ulbrich.

Biontech widerspricht dieser Darstellung und teilt mit, dass das Unternehmen die „Fach- und Gebrauchsinformation des Covid-19-Impfstoffs kontinuierlich auf Basis der aktuellen Datenlage und entsprechend den regulatorischen Anforderungen“ aktualisiere. So habe die „Fach- und Gebrauchsinformation zu jeder Zeit dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft“ entsprochen. Finanziell zu befürchten haben die Hersteller bei den Zivilprozessen ohnehin wenig. Schließlich hat sich die Bundesregierung bei der Beschaffung der Sars-CoV-2-Impfstoffe vertraglich dazu verpflichtet, für fast sämtliche Schadenersatzforderungen geradezustehen.

CDU-Gesundheitssprecher Tino Sorge kritisiert das. „Juristisch mögen die Impfstoffhersteller vor Schadenersatzforderungen geschützt sein. Moralisch aber bleibt eine besondere Verantwortung“, so Sorge. Er fordert, dass die Hersteller „in besonderem Maße“ daran mitwirken müssen, die Ursachen von Impfschäden aufzuklären.

Auch Alina Adams ist enttäuscht von den einst gegebenen Versprechen: „Ich habe der Regierung und dem Hersteller vertraut, dass es keine großen Risiken gibt. Und jetzt werde ich im Regen stehen gelassen.“ Denn auf den Behandlungskosten sitzt Adams bis heute.Einer Sauerstoffbehandlung und mehreren Blutwäschen, sogenannten Immunadsorptionen, hat sich die junge Frau unterzogen. Eine Nadel wurde dafür in Vollnarkose in ihre Leiste gestochen, das Blut aus dem Körper gespült, auf 45 Grad erhitzt und wieder in den Körper gepumpt. Ein schmerzhaftes Verfahren. Und ein teures.

Krankenkasse will Behandlungskosten nicht übernehmen

40.000 Euro haben die Behandlungen von Adams bislang gekostet. Sie selbst und ihre Eltern können diese Kosten kaum stemmen. Und die Techniker Krankenkasse (TK), bei der Adams versichert ist, will sie nicht stemmen. „Es liegt keine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigende Erkrankung vor“, teilte die TK Adams mit. Dies sei aber die Voraussetzung dafür, dass eine gesetzliche Kasse die Kosten für eine noch nicht überprüfte Behandlungsmethode wie die Immunadsorption übernehmen könne.

Stattdessen hat die TK Adams in dem Schreiben auf die Möglichkeit einer Psychotherapie oder einer angepassten medikamentösen Schmerztherapie hingewiesen. „Das hat das Fass für mich zum Überlaufen gebracht. Danach war für mich klar, dass ich klagen will“, so Adams.

Vertreten wird Adams nun von dem Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der Widerspruch gegen die Kostenablehnung der TK eingereicht hat. Die TK teilte mit, das nicht kommentieren zu können, da dazu „keine weiteren Angaben“ vorliegen würden. In anderen Fällen hat Cäsar-Preller nach eigenen Angaben bereits gegen mehrere Krankenkassen auf Übernahme der Kosten geklagt. Doch der Anwalt hat noch einen Anspruchsgegner ausgemacht: die Bundesrepublik Deutschland.

In der Klageschrift, die er im Januar eingebracht hat, schießt sich Cäsar-Preller auf die Medizinverordnung ein, die der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Mai 2020 auf den Weg gebracht hat. Sie habe es noch schwerer für Patienten gemacht, nach einem Schaden Ansprüche gegen die Pharmaindustrie geltend zu machen, weil diese nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften müsse. Der Anwalt hält das für verfassungswidrig. „Statt den eigenen Bürgern zu helfen, entsolidarisiert sich der Staat auf diese Weise“, sagt er. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Zu viel versprechen will der Anwalt seinen Mandanten aber nicht. Er rechnet mit einer „längeren Angelegenheit“ und auch mit „Rückschlägen“ bei den Klagen.

Alina Adams will trotzdem nicht aufgeben. Tapfer zählt sie weiter jeden Meter, den sie ohne Rollstuhl zurücklegen kann. „Zuletzt habe ich 700 Meter ohne Rollstuhl geschafft“, sagt sie, und ein Lächeln verrät, wie stolz sie darauf ist.

Rechtsanwalt Ulbrich bereitet sich unterdessen auf den Prozess gegen Biontech vor. Gerade beim ersten Verfahren rechnet er mit Gegenwind. „Das Landgericht Frankfurt gilt als sehr industriefreundlich. Das erlebten wir bereits in den ersten Dieselprozessen“, sagt Ulbrich. Doch selbst für den Fall, dass er den Prozess in Frankfurt verliert, will der Anwalt nicht aufgeben. „Im Dieselskandal haben wir die ersten Prozesse zunächst auch verloren. Die Presse war sich damals sicher, dass wir niemals gewinnen können“, sagt Ulbrich. Bekanntlich kam es anders.

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