Im Missbrauchskomplex Münster hat das Gericht ein Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Im Missbrauchskomplex Münster ist der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.
Dem 28-Jährigen mutmaßlichen Haupttäter im sogenannten Missbrauchskomplex Münster wird vorgeworfen, den heute elfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin immer wieder selbst vergewaltigt und ihn anderen Männern für ihre grausamen sexualisierten Gewalttaten überlassen zu haben.
Die Urteile für die anderen Männer lauten:
- 10 Jahre Haft für einen 36-Jährigen aus Hannover für 4 Fälle,
- 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für 5 Fälle und
- 12 Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für 6 Fälle.
Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Wegen Beihilfe soll die Mutter, 46, des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.



