Mit Kindheits-Erfahrung

Hans-Georg Maaßen verteidigt seine Impfskepsis

04.01.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen (CDU) Foto: picture alliance/dpa

CDU-Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen (59) verteidigt sein umstrittenes Posting eines Impfkritikers und wehrt sich gegen die Forderungen nach einem Parteiausschluss. Das berichtet das Online-Portal „ThePioneer“.

„Wenn ich mit eine (sic) Posting ein Video eines Professors teile, der sich ernsthafte Sorgen wegen der Verimpfung der mRNA-Impfstoffe macht, übe ich damit mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus“ schreibt Maaßen in einem Brief an Parteifreunde, der „ThePioneer“ vorliegt.

„Ich kann jeden verstehen, der sich impfen und boostern lässt. Aber der Staat ist verpflichtet, die Sorgen der Ungeimpften ernst zu nehmen“ schreibt Maaßen. Er begründet seine Impfskepsis mit eigenen Erfahrungen:

„Ich hatte in meinem Leben bereits zwei Impfschäden. Der erste Fall mit fünf Jahren. Ich musste kurz nach einer Impfung ins Krankenhaus und notoperiert werden. Beim zweiten Mal war ich ein Jahr älter“, so der ehemalige Verfassungsschutz-Präsident.

Die Forderungen nach einem Parteiausschlussverfahren gegen ihn seien ein „Angriff auf die Meinungsfreiheit und die innerparteiliche Demokratie“. Er habe „kein Impfverbot“ gefordert und dies auch deutlich gemacht.

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (56) will wegen des Postings für den Parteiausschluss Maaßens sorgen.

Auf Twitter schrieb Prien am Sonntag als Reaktion auf Maaßens Posting: „Ça suffit“, französisch für: „Es reicht“, versehen mit den Hashtags #Maaßen und #Parteiausschlussjetzt.

Ein User fragte sie daraufhin: „Beantragen Sie den Ausschluss?“, sie antwortete: „Ja, ich werde das einfordern.“ Tatsächlich trendete #Maaßen in der Folge.

Da Maaßen nur einfaches CDU-Mitglied ist, kann laut Satzung nur der zuständige CDU-Kreisverband in Suhl seinen Ausschluss fordern. Im dortigen Kreisvorstand genießt Maaßen nach den Informationen des „ThePioneer“ angeblich aber volle Rückendeckung.

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