Gerichtsurteil

Habeck muss Atomkraft-Akten herausgeben

14.02.2024
Lesedauer: 4 Minuten

Mit allen juristischen Tricks hat sich Robert Habecks Wirtschaftsministerium dagegen gewehrt, uns seine Akten zur verhinderten Kernkraft-Laufzeitverlängerung zu zeigen. Nun hat das Verwaltungsgericht geurteilt: Diese Geheimhaltung ist rechtswidrig.

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Seit mehr als anderthalb Jahren warten wir darauf, dass uns das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Einsicht in seine Akten zur jüngeren Atomkraftdebatte gewährt. Einen ersten Antrag, gestützt auf das Umweltinformationsgesetz, haben wir bereits im Juli 2022 gestellt. Doch das von Robert Habeck geführte Ministerium hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, seine internen Unterlagen zur neu diskutierten Rolle der Kernkraft in Deutschland offen zu legen. Die Grünen, so zeigte sich hier, reden zwar gerne von Transparenz, halten aber wenig davon, wenn sie selbst betroffen sind. 

Dagegen wehrten wir uns und klagten vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Nach zwei mündlichen Verhandlungen hat das Gericht nun geurteilt: Die Ablehnung der Akteneinsicht sei „rechtswidrig“: „Der Kläger hat Anspruch auf Zugang zu den nicht offengelegten Unterlagen.“ Der Grund: Das Ministerium habe nicht plausibel darlegen können, weshalb eine Geheimhaltung seiner Atomkraft-Akten geboten sei. Zumal die letzten deutschen Kernkraftwerke inzwischen längst abgeschaltet sind.

„Vertraulichkeit der Beratungen“

Die beiden am Dienstag zugestellten Urteile – wir hatten zwei zeitlich versetzte Anträge gestellt, daher gab es zwei parallele Verfahren – hätten deutlicher kaum ausfallen können. Die Argumentation der Habeck‘schen Hausjuristen konnte den Richter nicht überzeugen. So hatten die Ministerialbeamten etwa vorgebracht, die Offenlegung der internen E-Mails, Vermerke oder anderer Dokumente hätte „nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen“ innerhalb der Bundesregierung. Um zu untermauern, weshalb „der dringende Bedarf an einem geschützten Raum“ für „strategisch-taktische und politische Bewertungen bzw. Positionierungen“ zum Thema Kernkraft trotz des im April 2023 vollendeten Atomausstiegs weiterhin bestehe, erklärten sie, dass dieses Thema noch lange nicht erledigt sei.

Damit widersprachen Habecks Juristen während des Gerichtsprozesses der offiziellen Linie, die Grüne und SPD in der Ampelkoalition stets vertreten, wonach die Atomkraftdebatte in Deutschland nun ein für allemal beendet sei. Auch wenn angesichts der immer offensichtlicher werdenden Schwierigkeiten, neue Gaskraftwerke zu bauen und den vereinbarten Kohleausstieg umzusetzen, die Zweifel am deutschen Energiewende-Sonderweg lauter werden. 

Im Gerichtsverfahren räumte das Wirtschaftsministerium dies plötzlich ein und betonte, dass man sich sowohl im Inland gegenüber der Opposition als auch gegenüber dem Ausland, vor allem innerhalb der Europäischen Union, für den deutschen Atomausstieg rechtfertigen und ihn verteidigen müsse. Deshalb, so das juristisch vielleicht noch vertretbare, aber politisch höchst merkwürdige Argument, dürfe die Öffentlichkeit nicht erfahren, wie dieser Ausstieg zustande kam.

„Abgeschlossener Beratungsprozess“

Der zuständige Richter am Verwaltungsgericht Berlin, James Bews, folgte dieser Argumentation nicht. „Die Unterlagen beziehen sich auf einen abgeschlossenen Beratungsprozess“, schreibt er in seinem Urteil. „Ihr Gegenstand ist die Entscheidung der Bundesregierung, einzelne Kernkraftwerke zur Gewährleistung der infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine gefährdeten Energieversorgungssicherheit in einem Reservebetrieb bzw. befristeten Streckbetrieb weiterzubetreiben.“ 

Dieser Entscheidungsprozess habe spätestens mit Verkündung der Atomgesetzänderung im Dezember 2022 seinen Abschluss gefunden: „Das von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Erfordernis, die von der Bundesregierung gefasste Entscheidung sowohl gesellschaftlich als auch gegenüber den internationalen und europäischen Partnern zu verteidigen, belegt den Abschluss ihres Entscheidungsprozesses, nicht aber das Vorliegen eines weiteren Beratungsprozesses.“ 

„Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie“

Wie geht es nun weiter? Die bislang geheim gehaltenen Unterlagen – darunter sind etwa E-Mails des mittlerweile über seine Trauzeugenaffäre gestolperten damaligen Habeck-Staatssekretärs Patrick Graichen – müssen uns übermittelt werden, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Allerdings hat das Wirtschaftsministerium noch einen Monat Zeit, um Berufung am Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Sollte diese zugelassen werden, geht der Prozess in die nächste Instanz und zieht sich weiter in die Länge. Das Risiko für Robert Habeck ist gering. Denn die Kosten dafür übernimmt der Steuerzahler, während unser Verlag den Rechtsstreit durch Einnahmen aus Abonnements und Werbeanzeigen finanzieren muss. Wir haben uns dennoch entschieden, es darauf ankommen zu lassen. 

„Das Urteil ist ein Erfolg nicht nur für Cicero, sondern für alle Bürger dieses Landes, die richtigerweise wissen wollen, wie politische Entscheidungen dieses Ausmaßes zustande kommen“, sagt Cicero-Chefredakteur und Verleger Alexander Marguier. Denn: „Transparenz ist eine Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie. Wird diese von der Regierung nicht gewährt, muss man sie auf anderen Wegen erreichen.“

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