Infektionsschutzgesetz

Grüne wollen Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus verlängern

11.02.2022
Lesedauer: < 1 Minute
Nach der Verlesung der Anklage im Prozesses wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorfinanzierung bringen Polizisten den Angeklagten unter einer Decke aus dem Gerichtsgebäude. dpa/Gateau

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann hat sich für eine Verlängerung der Rechtsgrundlage für bestimmte Corona-Maßnahmen ausgesprochen. Wenn Lockerungen im öffentlichen Leben griffen, „müssen sie durch grundlegende Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken, weiter unterstützt werden“, sagte Haßelmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ („RND“) am Freitag. „Für diesen Basisschutz brauchen wir aus unserer Sicht eine begrenzte Verlängerung der rechtlichen Grundlagen über den 19. März hinaus und eine Öffnungsperspektive in Stufen. Darüber sollten Bund und Länder auf der nächsten MPK beraten.“

Der 19. März steht im Infektionsschutzgesetz als Enddatum für Verordnungen mit den bekannten Maßnahmen von der Maskenpflicht über Abstands- und Kontaktgebote, Hygienekonzepte bis hin zum Vorzeigen von Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweisen zur Teilnahme an Veranstaltungen oder in Restaurants. Der Bundestag könnte die Gültigkeit einmalig um drei Monate verlängern. Am Mittwoch kommen Bund und Länder erneut zu Gesprächen über die weiteren Schritte in der Pandemie zusammen. Die FDP-Fraktion fordert das Ende der Schutzmaßnahmen zum 20. März.

Selbstverständlich müssten jetzt Vorbereitungen für die Zeit getroffen werden, in der die Infektionszahlen sänken und die Lage sich entspanne, sagte Haßelmann. „Bund und Länder werden sich also über eine vorsichtige stufenweise Öffnung verständigen müssen.“ Aber Vorsicht sei weiterhin geboten.

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