Bundeswahlausschuss

Grüne im Saarland bleiben von Bundestagswahl ausgeschlossen

05.08.2021
Lesedauer: 3 Minuten
Der Wahlausschuss hat die Landesliste der saarländischen Grünen nicht zugelassen. Es geht um mehrere Tausend Stimmen, 2017 wären das 0,1 Prozent für die Grünen gewesen. © Foto: Oliver Dietze/dpa

Die Grünen um Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock können bei der Bundestagswahl nicht auf Stimmen aus dem Saarland setzen. Die Landesliste darf nicht antreten.

Bei der Bundestagswahl müssen die Grünen mit Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock ohne Stimmen aus dem Saarland auskommen. Der Bundeswahlausschuss bestätigte mehrheitlich die Entscheidung des Landeswahlausschusses, dass die Landesliste der Grünen an der Saar nicht zugelassen wird. Hintergrund sind parteiinterne Querelen in dem zerstrittenen Landesverband, die dazu geführt hatten, dass die Aufstellung der Landesliste rechtlich angreifbar wurde.

Die saarländischen Grünen hatten erst nach großen innerparteilichen Turbulenzen eine Landesliste aufgestellt. Die war mit dem umstrittenen ehemaligen Landesvorsitzenden Hubert Ulrich an der Spitze letztendlich nicht eingereicht worden, da sie dem Frauenstatut der Grünen widerspricht. Kurz vor Fristende Mitte Juli ist die neue Liste gewählt worden.

An der entscheidenden Vertreterversammlung nahmen allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei keine Delegierten aus dem Ortsverein Saarlouis teil. Das Parteigericht hatte zuvor bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt. Diese hätten aber rund ein Drittel der Versammlungsmitglieder ausgemacht und somit die Listenaufstellung entscheidend beeinflussen können. Laut Bundeswahlausschuss war der Ausschluss der Delegierten aus Saarlouis von der Listenaufstellung nicht gerechtfertigt gewesen.

„Machtkampf“ bei den saarländischen Grünen

Landeswahlleiterin Monika Zöllner sprach in der Sitzung des Bundeswahlausschusses von einem „Machtkampf“ innerhalb der Landes-Grünen. Sie verwies darauf, dass der auf der ersten Liste auf Platz eins gesetzte Ex-Landesparteichef Ulrich aus dem Ortsverein Saarlouis kommt. Wenn die Delegierten aus Saarlouis bei der Aufstellung der Liste dabei gewesen wären, hätte die auf Platz eins der Liste gewählte Jeanne Dillschneider wohl nicht die nötigen Stimmen bekommen, mutmaßte Zöllner.

Der Ausschussvorsitzende Bundeswahlleiter Georg Thiel, kritisierte die Grünen: „Ich finde, die Partei hätte sehen müssen, in welches Problem wir hier hineinkommen, und hätte rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen“, sagte er. „Sei es bei der Schiedsgerichtsbarkeit, sei es durch vorkehrende parallele Maßnahmen.“

Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner äußerte Bedauern über die Entscheidung des Bundeswahlausschusses. „Es ist insbesondere für die Menschen bitter, die im Saarland mit der Zweitstimme gern eine grüne Landesliste gewählt hätten“, sagte er. In den vergangenen Wochen habe es in der Landespartei Bestrebungen gegeben, „in einer verfahrenen Situation einen Neuanfang zu wagen. Dieser Neuanfang wird nun einen noch längeren Atem brauchen.“ Aufgrund der Entscheidung können im Saarland nun nur Grünen-Direktkandidaten gewählt werden.

Den Grünen entgehen damit voraussichtlich mehrere Zehntausend Stimmen, die für ihre Stärke im Bundestag mitgezählt hätten. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Saar-Grünen allerdings weniger als 0,1 Prozentpunkte zum bundesweiten Ergebnis von 8,9 Prozent beigetragen. Umfragen für die Bundestagswahl am 26. September sehen die Grünen derzeit bei Werten um die 20 Prozent.

Die AfD kann dagegen bei der Bundestagswahl nun doch in Bremen antreten. Der Bundeswahlausschuss gab einer Beschwerde des Landesverbands gegen die Nichtzulassung seiner Liste statt. Zuvor hatte der Landeswahlausschuss die Aufstellung nicht zugelassen, da eine von der Aufstellungsversammlung der AfD gewählte Schriftführerin eine erforderliche eidesstattliche Erklärung verweigert hatte.

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