Johannes Bündgens soll eine ältere Frau um eine sechsstellige Summe gebracht haben. Nun wurde Strafbefehl gegen den Weihbischof erlassen. Sein Anwalt beteuert, der 65-Jährige sei unschuldig.
Johannes Bündgens erschien nicht selbst zum Termin. Der Anwalt des Weihbischofs, Christof Püschel, legte ein ärztliches Attest vor. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Kerpen bei Köln hat der katholische Geistliche aus dem Bistum Aachen damit nicht verhindern können.
Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen Untreue gegen ihn, einen entsprechenden Strafbefehl erließ es am Dienstag. Außerdem soll der 65-Jährige dem Strafbefehl zufolge 5000 Euro Geldbuße zahlen. Bündgens hat nun zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, wäre der Bischof vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Geistlichen vor, die Vollmacht einer vermögenden Witwe missbraucht und im Dezember 2017 und Januar 2018 knapp 128.000 Euro auf sein Privatkonto überwiesen zu haben.
Betreuer waren Überweisungen aufgefallen
Mit diesem Geld habe sich Bündgens eine Immobilie gekauft, mittlerweile hat er die Summe zurückgezahlt. Die Witwe ist im vergangenen Jahr gestorben. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe 2019 lässt Bündgens seine Ämter ruhen.
Die Geldtransfers waren einem Betreuer der Frau aufgefallen, der ihr wegen gesundheitlicher Probleme zur Seite gestellt worden war. Dieser Betreuer hatte die Staatsanwaltschaft informiert. Der Weihbischof hatte die gläubige Witwe seit Langem gekannt.
Nach der Verhandlung sagte Anwalt Püschel: »Ich gehe davon aus, dass wir gegen den soeben erlassenen Strafbefehl Einspruch einlegen werden. Gehen Sie bitte davon aus, dass mein Mandant unschuldig ist.«
apr/dpa