Erster Zivilprozess wegen Impfschäden

Frau fordert 150 000 Euro von Biontech!

12.06.2023
Lesedauer: 3 Minuten
Die Klägerin leidet seit der Impfung unter verschiedenen Beschwerden Foto: Annette Riedl/dpa

Hamburg – Impfstoffhersteller Biontech vor Gericht! Der Vorwurf: Gesundheitliche Schäden durch das Corona-Vakzin!

Klägerin ist eine Hamburger Ärztin. Sie leide an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten, Erschöpfung, Schlafstörungen. Anwalt Tobias Ulbrich (51) zu BILD: „Es handelt sich um eine Herz-Rhythmus-Erkrankung, Atemnot, eine Autoimmunerkrankung.“ Die Forderung: 150 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadensersatz!

Die erste öffentliche Anhörung vor dem Landgericht Hamburg in Deutschland sollte heute um 10 Uhr starten. Doch der Prozess wurde zunächst abgesagt. Bundesweit sind inzwischen mehr als 200 Klagen anhängig. Sie richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

In diesen Zivilklagen soll mit Berufung auf § 84 des Arzneimittelgesetzes, der sogenannten Gefährdungshaftung, ein Anspruch geltend gemacht werden. „Dies ist möglich, wenn der Impfstoff bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen“, erklärt Medizinrechtlerin Dr. Britta Konradt (61). Versorgungsansprüche hingegen können Betroffene laut Infektionsschutzgesetz vor Sozialgerichten geltend machen.

Diffuse Symptome, unklare Ursache

„Die Anforderung nachzuweisen, dass die schädlichen Wirkungen ‚über das vertretbare Maß hinausgehen‘, erachte ich für ausgesprochen problematisch zu erfüllen“, so Konradt. Das liege auch daran, dass es keine zuverlässige Datengrundlage gebe, weil Meldungen schwerer Nebenwirkungen nicht oder nur unzureichend erfasst wurden.

Letztlich müsse vom Kläger nachgewiesen werden, dass es sich um einen Impfschaden handelt. „Die Betroffenen leiden oft an Autoimmunerkrankungen, deren Ursachen generell nicht ganz klar sind. Das erschwert es zusätzlich.“

Tobias Ulbrich sieht das anders: „Der Gegner muss laut Arzneimittelrecht, Paragraph 84 II AMG, darlegen und beweisen, dass sein Vakzin keinen Beitrag zu diesem Schaden geleistet hat.“

Biontech selbst erklärt, man nehme alle vorliegenden Fälle sehr ernst und prüfe sie eingehend. In diesem handele es sich „um gesundheitliche Beeinträchtigungen, für die nach dem Stand der Wissenschaft und im Austausch mit den zuständigen Behörden bis dato kein impfstoffassoziierter Zusammenhang festgestellt wurde“, so eine Sprecherin gegenüber BILD. Man habe alle von der Klägerin zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist.

„Es wird ein langer, steiniger Weg“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller (60). Auch er vertritt Betroffene und hält es für problematisch, dass Forderungen schon vor der Einführung der Impfstoffe entgegengetreten wurde. Mit einer Rechtsverordnung seien die Anspruchsvoraussetzungen für Impfgeschädigte deutlich erhöht worden. „Die Hersteller haben 2020, bevor die Vakzine auf den Markt kamen, eine Haftungsübernahme erkämpft“, so Preller.

In vielen Fällen sind sie deshalb auch nur haftbar, wenn sie grob fahrlässig gehandelt oder gar vorsätzlich Schäden verursacht haben. Hinzukommt eine Entschädigungsverpflichtung der EU: muss der Hersteller tatsächlich Schadensersatz zahlen, kann er sich das Geld vom Staat zurückholen.

Wer ist der Anwalt?

Die Klägerin im Hamburger Prozess wird, wie zahlreiche weitere Betroffene, vom Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich (51) vertreten. Laut Angaben auf der Homepage seiner Kanzlei Rogert & Ulbrich ist er kein Medizinrechtler, sondern Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie Experte für Luftverkehrs- und Gesellschaftsrecht.

Anwalt Tobias Ulbrich vertritt die Klägerin
Anwalt Tobias Ulbrich vertritt die Klägerin
Foto: jetzt-demokratie.de

Bekannt wurde Ulbrich vor allem durch seine Rolle im Diesel-Abgasskandal. Zuletzt war er öffentlich immer wieder durch seine Nähe zum sogenannten Querdenker-Milieu aufgefallen. Auf seinem Twitter-Account schreibt er unter anderem von „Zwangsverabreichung von Gentherapeutika, im Volksmund #Impfung genannt“ oder bezeichnet mRNA-Impfstoffe als „Biowaffen“.

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