Flüchtlinge mit „druckfrischen ukrainischen Pässen“: Behörden gehen Hinweisen nach

20.09.2023
Lesedauer: 5 Minuten
Deutschland hat bereits mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Christoph Söder/dpa

Landkreise in Bayern berichten von Roma-Familien, die sowohl die ukrainische als auch die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen. Was steckt dahinter?

Es war nur eine Randbemerkung. In der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ erzählte Thomas Karmasin (CSU), der Landrat im bayerischen Fürstenfeldbruck, von Problemen bei der Unterbringung von Flüchtlingen in seinem Kreis. In einem Erstaufnahmezelt der gleichnamigen Kreisstadt leben derzeit viele Roma-Familien, vielleicht aus Ungarn, hieß es in dem Beitrag, keiner wisse das genau. „Die sprechen ja auch Ungarisch“, sagte Karmasin. „Aber sie haben auf wundersame Weise meistens ganz druckfrische ukrainische Pässe.“

Das klang nach einer Lappalie. Schließlich haben in diesem Jahr bereits mehr als 200.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, dazu kommen Hunderttausende Zuzüge. Die ethnische Minderheit der Roma macht davon nur einen verschwindend geringen Anteil aus. Andererseits haben ukrainische Staatsangehörige, die vor dem russischen Krieg fliehen, besondere Rechte. Sie können direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, haben unmittelbar Anspruch auf Kinder- und Bürgergeld.

Handelt es sich also um Sozialbetrug? Immerhin dürfen ausländische arbeitslose EU-Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialleistungen erhalten. Das Landratsamt von Fürstenfeldbruck schätzt, dass derzeit rund 100 geflüchtete Roma im Kreis untergebracht sind. Etwa 80 Prozent von ihnen hätten neue ukrainische Pässe.

Landrat: Einige Flüchtlinge verheimlichen ungarische Staatsbürgerschaft

Ein Telefonat mit Thomas Karmasin. Der Landrat ist besorgt wegen der angespannten Lage in seinem Kreis, wie viele andere Kommunen haben auch seine Gemeinden mit der gestiegenen Migration zu kämpfen. Der Landkreis Fürstenfeldbruck zählt rund 220.000 Einwohner, darunter 4500 Flüchtlinge. Hunderte von ihnen lebten aktuell in Zelten, sagt der CSU-Politiker, einige bereits seit Beginn der Migrationskrise 2015. „Viele von ihnen haben deshalb keine Aussicht auf Integration.“

Der Landrat stört sich nicht an den Neuankömmlingen. Ihm geht es um ihre Verteilung, darum, dass sie tatsächlich ankommen können.

Laut Karmasin besitzt etwa die Hälfte der Flüchtlinge in Fürstenfeldbruck die ukrainische Staatsbürgerschaft. Bei denjenigen, über die er im ZDF-Beitrag sprach, handle es sich „vor allem um Roma aus der Westukraine“. Sie stammten aus dem Grenzgebiet bei Ungarn, sagt der CSU-Politiker, hätten mitunter einen ungarischen und einen ukrainischen Pass. „Wobei einige gar kein Ukrainisch sprechen.“

Immer wieder komme es jedoch vor, „dass Flüchtlinge ihre ungarische Staatsbürgerschaft verheimlichen, da sie sonst nicht sofort Sozialleistungen beziehen können“. Diese Fälle melde der Landkreis der Polizei.

„Massenzustromrichtlinie“ ermöglicht Ukrainern Aufenthaltserlaubnis

Laut europäischem Statistikamt beherbergte Deutschland bis Juli rund 1,1 Millionen Ukrainer und andere Drittstaatsangehörige, die vor dem Krieg geflohen sind. Damit nahm die Bundesrepublik unter allen EU-Mitgliedern die meisten Kriegsflüchtlinge auf. Nach dem russischen Angriff hatte die EU die „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“, die „Massenzustromrichtlinie“, aktiviert: Sie erlaubt eine unkomplizierte Vergabe von Aufenthaltstiteln an Ukrainer jenseits üblicher Asylverfahren.

Der Punkt ist: Sofern Flüchtlinge nicht nur die ukrainische, sondern auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitglieds besitzen, fallen sie nicht unter die Massenzustromsrichtlinie. Dann ist der jeweilige EU-Staat für sie zuständig.

Allerdings wurden Angehörige der Roma in der Vergangenheit nicht nur in der Ukraine, sondern auch in Ungarn diskriminiert. Erst am Montag forderte die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus des Bundes (MIA) den gleichen Schutz von Sinti und Roma wie für andere Kriegsflüchtlinge.

Was einen möglichen Sozialbetrug betrifft, seien die „Missbrauchsverdachtsfälle“ aus Fürstenfeldbruck bekannt, sagt eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Berliner Zeitung. Ähnliche Hinweise gebe es aus mehreren Landkreisen, man stehe im Austausch mit den Ausländerbehörden. Entscheidend sei etwa, ob sich die Menschen vor Kriegsbeginn gewöhnlich in der Ukraine aufhielten. „Die Problematik stellt sich zudem nicht nur in Bayern. Auch aus anderen Bundesländern wurden entsprechende Verdachtsfälle mitgeteilt.“

Der Berliner Senatsverwaltung sind derweil keine vergleichbaren Fälle bekannt. Soweit Flüchtlinge neue, echte Pässe vorlegten, gebe das noch keinen Anlass für Ermittlungen, heißt es gegenüber der Berliner Zeitung

Bayerns Innenministerium spricht von Fällen in anderen Landkreisen

In Bayern geht man derzeit davon aus, dass es sich bei den Flüchtlingen in der Regel tatsächlich um ukrainische Staatsangehörige handelt, die der in der Ukraine lebenden ungarischen Minderheit angehören. „Dem Vernehmen nach sind beispielweise in der westukrainischen Region Transkarpatien laut einer Volkszählung von 2001 150.000 ethnische Ungarn ansässig“, sagt die Ministeriumssprecherin. Es sei durchaus möglich, dass diese Menschen vor dem russischen Einmarsch keine ukrainischen Pässe hatten und sich deshalb welche ausstellen lassen mussten.

Dafür ist dann der ukrainische Staat zuständig. „Bezüglich etwaiger Verdachtsmomente zu Unrecht ausgestellter ukrainischer Ausweisdokumente durch ukrainische Behörden haben wir uns bereits in der Vergangenheit an das ukrainische Generalkonsulat gewandt“, sagt die Sprecherin. „Dieses hat empfohlen, sich in Einzelfällen über das Bundesinnenministerium an das Innenministerium der Ukraine zu wenden.“

Bundesinnenministerium steht in Kontakt mit Ukraine und Ungarn

Aus dem bayerischen Innenministerium heißt es, dass das Bundesinnenministerium bereits aktiv geworden sei. Demnach wird versucht, „in Fällen einer vermuteten unterdrückten ungarischen Staatsangehörigkeit“ eine Lösung mit den ungarischen Behörden zu erarbeiten. Die Rede ist von einem „Registerabgleich“.

Auf Anfrage der Berliner Zeitung bestätigt das Bundesinnenministerium, dass es „durch Ländervertreter auf mögliche Missbrauchsfälle hingewiesen worden“ sei, man habe „unmittelbar eine Prüfung des Sachverhaltes in Zusammenarbeit mit den ukrainischen und ungarischen Partnern begonnen“. Diese Prüfung laufe noch.

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