Bundesanwaltschaft

Ex-Kommunalpolitiker soll Teile für Drohnen nach Russland verkauft haben

30.08.2023
Lesedauer: 3 Minuten
Das Foto einer staatlichen russischen Nachrichtenagentur zeigt eine russische Orlan-10-Drohne Quelle: picture alliance/dpa/TASS/Sergei Malgavko

Die Ermittler in Karlsruhe werfen einem Russlanddeutschen aus dem Saarland vor, wichtige Komponenten für den militärischen Gebrauch nach Russland ausgeführt zu haben. WELT hatte bereits im Februar über die Geschäfte des Unternehmers berichtet.

Als WELT Waldemar W. Anfang des Jahres kontaktiert, streitet er alles ab. Er habe nie Teile für den militärischen Gebrauch nach Russland exportiert, sagt W. Die Waren, mit denen er handle, seien für die „zivile“ Infrastruktur.

Der Generalbundesanwalt sieht das offenbar anders. Am Montag erwirkte die Behörde in Karlsruhe einen weiteren Haftbefehl gegen den 58-jährigen Russlanddeutschen, der bereits seit März in Untersuchungshaft sitzt. Waldemar W., so teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit, habe „in 26 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland“ ausgeliefert, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst sei.

WELT hatte bereits im Februar über die Geschäfte des Saarländers berichtet. Darüber, wie W. aus einem Reihenhaus in einem Vorort von Saarbrücken heraus mit kritischen Komponenten handelte. Um die 1400 Lieferungen von Transistoren, Schaltungen, Datenverarbeitungsgeräten und anderen Teilen gingen laut des US-Portals Importgenius bis Mai 2022 über das Unternehmen des früheren Busfahrers nach Russland – meist an eine Firma in Sankt Petersburg. Die Firma ist laut dem britischen Royal United Services Institute (RUSI) eng mit dem Hersteller der Drohnen des Typs Orlan-10 verbunden. Ein Drohnen-Typus, den das russische Militär zum Auskundschaften von möglichen Angriffszielen in der Ukraine nutzt.

Die Bundesanwaltschaft sieht die Verbindung zwischen dem Saabrückener Unternehmer, der 2014 für die Linken zum Gemeinderat kandidierte, und der russischen Drohnenindustrie bestätigt. Bauteile der Art, wie sie der Beschuldigte lieferte, seien „gängiger Bestandteil“ des Drohnentypus Orlan-10 „und von der Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst“. Diese sieht ein Verbot des Exports von Waren nach Russland vor, die auch für militärische Zwecke genutzt werden können – darunter Waren für die Luftfahrtindustrie.

Der Gesamtwert der verbotswidrig ausgeführten Bauteile belaufe sich auf etwa 715.000 Euro, glaubt die Anklagebehörde. Zur Umgehung der EU-Sanktionen habe Waldemar W. die betreffenden Waren in der Regel zunächst aus dem Ausland importiert und dann an zivile Scheinfirmen mit Sitz in Russland weiterverkauft. Diese hätten in Absprache mit W. für eine Weiterleitung an die militärischen Endnutzer gesorgt. Nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 sei W. dazu übergegangen, die Waren mithilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten unter anderem über Dubai und Litauen nach Russland zu transportieren.

Der Beschuldigte war seit spätestens 2008 Mitglied einer „Freundschaftsgesellschaft“, die unter anderem Reisen von saarländischen Schülern in den Kaukasus organisierte. Nach Kriegsbeginn sagte er der „Saarbrücker Zeitung“, es sei traurig, dass es so weit gekommen sei. Beide Seiten hätten „eskaliert“ – „auch die Nato“.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte nach der Veröffentlichung der WELT-Recherche angekündigt, ein Vorermittlungsverfahren gegen W. einzuleiten. Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass der Generalbundesanwalt wegen des betreffenden Sachverhalts bereits Ermittlungen führte, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.

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