- Die EU empfiehlt seinen Mitgliedsstaaten, das Corona-Zertifikat neun Monate nach der Zweitimpfung ablaufen zu lassen.
- Danach soll eine Auffrischungsimpfung nötig sein, damit der Impfnachweis seine Gültigkeit behält.
- Von Reisebeschränkungen für Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete rät die Kommission ab.
Die EU-Kommission hat den EU-Ländern empfohlen, die Gültigkeitsdauer der EU-Impfnachweise zu beschränken. Man schlage vor, dass diese Zertifikate neun Monate ab der vollständigen Impfung gültig sein sollen, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig werde, so die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova. Zudem empfahl die Kommission, keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete einzuführen. Wer ein gültiges EU-Corona-Zertifikat habe, solle „grundsätzlich keinen zusätzlichen Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne unterworfen werden, unabhängig vom Abreiseort in der EU“, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
EU-Staaten müssen gemeinsame Position finden
EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: „Unser Hauptziel ist es, abweichende Maßnahmen in der EU zu vermeiden.“ Die Kommission hofft auf einheitliche Regeln innerhalb der EU. Die EU-Länder sollten nun „unverzüglich“ alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit sich alle Menschen eine Booster-Impfung bekommen können, die diese für ein gültiges Zertifikat brauchen.
Über die nicht verbindlichen Vorschläge müssen nun die EU-Länder beraten und dann eine gemeinsame Position dazu verabschieden. Gerade zu Beginn der Corona-Pandemie in Europa gab es viele unterschiedliche Regeln mit teils kilometerlangen Staus wegen Grenzschließungen und entsprechend negativen wirtschaftlichen Auswirkungen.
RND/dpa