Für EU-Ausländer

EU-Generalanwalt: Deutsche Sperrfrist für Kindergeld rechtswidrig

17.12.2021
Lesedauer: < 1 Minute
Mutter mit drei Kindern in Deutschland: Das Kindergeld muss bei Einreise nach Deutschland auch schon vor Ablauf von drei Monaten gezahlt werden. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago images)

Auch EU-Ausländer erhalten in den ersten drei Monaten in Deutschland kein Kindergeld. Darüber tobt nun ein Rechtsstreit. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat eine klare Meinung. 

Die dreimonatige Sperrfrist für Kindergeld bei neu zugezogenen EU-Bürgern in Deutschland ist nach Meinung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Es handle sich um Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Diese könne nicht gerechtfertigt werden. 

Es ging um eine Familie aus Bulgarien. Die Familienkasse verwehrte ihr für die ersten drei Monate nach Zuzug das Kindergeld, woraufhin die Mutter vor das Finanzgericht Bremen zog. Laut deutscher Regelung bekommen EU-Ausländer in Deutschland die ersten drei Monate nach Zuzug kein Kindergeld – es sei denn, sie erzielen in Deutschland Einkünfte. Für Deutsche gilt diese Sperre nicht.

Das Finanzgericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die Schlussanträge sind ein juristisches Gutachten, an das sich der Gerichtshof bei seiner Entscheidung nicht halten muss. Die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur AFP

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