Hessen

Eilanträge erfolgreich: Demos gegen «Querdenker» zugelassen

18.06.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Landgericht angebracht. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild Quelle: dpa-infocom GmbH

Kassel (dpa/lhe) – Das Verwaltungsgericht Kassel hat das Verbot zweier Demonstrationen gegen die geplante «Querdenker»-Demo in der Stadt gekippt. Die Kammer gehe davon aus, dass ein Versammlungsverbot auf Basis des deutlich reduzierten Infektionsgeschehens rechtswidrig sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Demonstrationen «Für soziale Pandemiebekämpfung, gegen Wissenschaftsleugnung und Verschwörungsideologie» und «Kassel bleibt solidarisch», für die nach Angaben der Stadt Kassel 550 Teilnehmer angekündigt worden sind, können demnach an diesem Samstag stattfinden. Aus Sicht der Kammer könnten Auflagen wie das Einhalten von Mindestabständen in Betracht gezogen werden.

Dagegen hatte das Verwaltungsgericht bereits am Mittwoch das städtische Verbot einer geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen bestätigt. Ein Eilantrag des Anmelders der Versammlung «Mittsommer in Kassel – Bewahren – Versöhnen – Schöpfen» gegen die Entscheidung der Stadt lehnte die Kammer ab. Noch am Freitag will der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel über eine Beschwerde des Anmelders entscheiden.

Das Verwaltungsgericht argumentierte am Freitag, im Unterschied zur «Querdenker»-Demo sei bei den Gegenveranstaltungen nicht zu erwarten, dass sich Anmelder und Teilnehmer an etwaige Auflagen nicht hielten. Die Stadt habe keinerlei Belege dafür vorgebracht, dass die Gegendemonstranten bei einer früheren Demo gegen die Mindestabstände verstoßen hätten. Selbst wenn es damals zu einzelnen Verstößen gegen Auflagen gekommen sei, bestünden keine Anhaltspunkte für künftige Aufagenverstöße.

Am 20. März war es bei einer Großdemonstration in Kassel mit rund 20.000 Teilnehmern zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Danach gab es massive Kritik an der Polizei. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, bei Verstößen gegen die Corona-Regeln zu zurückhaltend gewesen zu sein.

© dpa-infocom, dpa:210618-99-47764/4

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