Am Mittwoch hat Ampel-Regierung den Entwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, es soll das zum Teil verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen.
► Danach soll künftig jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren ändern können. Die hohen Anforderungen, die bislang für die Änderung des eingetragenen Geschlechts gelten, fallen damit weg.
Maximal einmal pro Jahr soll der Geschlechtseintrag künftig geändert werden können. Minderjährige können ihr Geschlecht sogar öfter umtragen lassen.
Mit Blick auf viele Lebensbereiche, in denen in Deutschland nach dem Geschlecht differenziert wird, sorgt das für Unsicherheit!
Dürfen zum Beispiel bald Personen mit primären männlichen Geschlechtsmerkmalen aber einem weiblichen Geschlechtseintrag automatisch in die Frauensauna?
Die Antwort: NEIN! Der Gesetzesentwurf überlässt die Entscheidung, wer in welche Sauna darf, den Sauna-Betreibern – vorausgesetzt, es wird niemand pauschal diskriminiert.
HEISST: Wenn künftig eine Person mit primären männlichen Geschlechtsorganen aber einem weiblichen Geschlechtseintrag in die Frauensauna will, kann der Betreiber das mit einer entsprechenden Argumentation verweigern.
Sauna-Bund: „Die Frauensauna muss bleiben“
Konkret heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes zu der Sauna-Frage sogar: „Denkbar ist es für den Inhaber des Hausrechts, etwa auf das natürliche Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre oder auch auf die Befürchtung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung Rücksicht zu nehmen.“ Und weiter: „Damit können auch zukünftig Personen nicht lediglich unter Berufung auf ihren Eintrag im Personenstandsregister Zugang zu einer geschlechtsspezifischen Sauna verlangen.“
Klartext: Nur weil ein biologischer Mann auf dem Papier künftig eine Frau ist, darf er nicht automatisch in die Frauensauna! Gleiches gilt auch für den Zugang zu geschlechtsspezifischen Toiletten und Umkleideräumen.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Zuspruch für diese Regelung vom Deutschen Sauna-Bund. „Dann kann und wird es auch zukünftig bei der bekannten, allseits akzeptierten und stark in Anspruch genommenen Praxis der Frauensauna bleiben“, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Thema. „Mehr als 5 Millionen Frauen in Deutschland erwarten dies von der Politik.“
Der Sauna-Bund deutlich: „Die Frauensauna muss bleiben.“
Und auch in anderen Bereichen soll künftig nicht allein das eingetragene Geschlecht entscheidend sein.
Die Opposition ist davon aber weniger überzeugt als skeptisch. „Offenbar traut nicht einmal die Regierung ihrem eigenen Entwurf, denn sie sieht eine Fülle von Ausnahmen vor“, stichelt CDU-Rechtsexperte Günter Krings (54).
„In einigen Sportarten bietet sich Unterscheidung nach der körperlichen Konstitution an“
Weiteres Beispiel: Sport.
► Hier gilt: Wer an welchem Wettkampf – gegen Männer oder gegen Frauen – teilnimmt, soll unabhängig von dem eingetragenen Geschlecht entschieden werden können. „In einigen Sportarten bietet sich eine Unterscheidung nach der körperlichen Konstitution an (zum Beispiel bei Kraftsportarten)“, heißt es in der Begründung. Für die Ausübung anderer Sportarten seien körperliche Unterschiede nicht relevant, zum Beispiel im Reitsport oder beim Schach.
▶︎ Und zu der Bewertung sportlicher Leistungen heißt es in dem Gesetzesentwurf: Sie können „unabhängig von dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden“.
Eine Regelung, die der Deutsche Olympische Sportbund begrüßt, wie eine Sprecherin gegenüber BILD erklärt. Somit bleibe „die Autonomie des Sports gewährleistet“.


