Die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz wird ab heute für viele Bereiche aufgehoben. Wie Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) mitteilte, sieht das die neue Corona-Verordnung vor.
Dort wo kontrolliert wird, ob Gäste oder Besucher geimpft, genesen oder getestet sind, muss ab Freitag überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Das gilt nach Angaben von Minister Hoch etwa für Restaurants, Hotels, Freizeitparks und Zoos. „Wir gehen einen großen Schritt Richtung Normalität“, sagte Hoch.
Ausnahmen gibt es beispielsweise für Altenheime, Krankenhäuser und körpernahe Dienstleistungen. Hier muss weiter Maske getragen werden, ebenso bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 250 Personen. Auch im Einzelhandel bleibt die Pflicht bestehen, Maske zu tragen, weil dort keine Kontrollen stattfinden. Hoch empfiehlt aber, so oft und so konsequent wie möglich Maske zu tragen.
Maskenpflicht in Schulen in RLP entfällt schrittweise
In den rheinland-pfälzischen Schulen soll die Maskenpflicht schrittweise aufgehoben werden. Ab dem 14. März müssen Schülerinnen und Schüler beim Sport- und Musikunterricht keine Maske mehr tragen. An den Grund- und Förderschulen entfällt dann auch die Maskenpflicht im gesamten Unterricht. „Ab dem 21. März soll die Maskenpflicht dann an allen Schulen am Platz entfallen“, sagte Gesundheitsminister Hoch.
Auch bei den Corona-Tests sind Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ab dem 14. März wird in den Schulen nur noch zweimal statt wie bisher dreimal getestet. Für Kinder und Jugendliche fällt dann auch die Testpflicht bei Freizeitaktivitäten weg. Nur bei Großveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden ist sie nach der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung noch für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche vorgesehen.
Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten künftig auch nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind.
Clubs und Diskos dürfen wieder öffnen
Ab kommenden Freitag (4. März) dürfen auch Clubs und Diskotheken in Rheinland-Pfalz erstmals seit Dezember vergangenen Jahres wieder öffnen – allerdings unter 2G-Plus-Bedingungen. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem negativen Corona-Test dürfen rein.
Ungeimpfte können mit Test wieder in Hotels und Restaurants
Die neue Corona-Verordnung, die am Freitag in Kraft tritt, sieht zudem weitere Lockerungen für Gastronomie und Hotels sowie Großveranstaltungen vor. In Hotels und Restaurants gilt ab Freitag 3G, das heißt neben Genesenen und Geimpften haben auch wieder Ungeimpfte mit negativem Test Zutritt. „In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab Freitag die 3G-Regel“, sagte Hoch. Die 2G-Regel gelte nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden.
Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
Bei Spielen der Fußball-Bundesliga etwa oder anderen überregionalen Großveranstaltungen werden wieder mehr Zuschauer und Teilnehmer zugelassen. Im Freien dürfen dann bis zu 75 Prozent der Plätze genutzt werden, dabei liegt die Obergrenze bei 25.000 Menschen. Innen gilt eine maximale Auslastung von 60 Prozent der Höchstkapazität. Hier dürfen es nicht mehr als 6.000 Zuschauer sein.
Gastronomie fordert Ende aller Corona-Beschränkungen
Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe kritisiert die schrittweisen Lockerungen als nicht ausreichend. „Wir fordern ein Ende aller bestehenden Corona-Einschränkungen und die Öffnung aller Betriebe“, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann. Den Verband stört die Kontrollpflicht. „Wir müssen weiter den Zugang der Gäste kontrollieren. Das ist erheblicher Aufwand und der wird für die Betriebe auch nicht geringer, dass sie nun 3G statt 2G-Plus kontrollieren müssen“, sagte Haumann. Die Kontrollpflicht der Gastgeber müsse weg.
Dritter Öffnungsschritt am 20. März
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte nach den Bund-Länder-Beratungen Mitte Februar angekündigt, dass die Corona-Regel in drei Schritten gelockert werden. Demnach sollen beim dritten Schritt am 20. März die meisten verbliebenen Anti-Corona-Maßnahmen auslaufen, wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Dazu gehörten die Testpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Pflicht. In einigen Bereichen wie dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sollen Maskenpflicht und Abstand aber als Basis-Schutzmaßnahmen erhalten bleiben.