Rund zwei Wochen nach dem Schulstart in Nordrhein-Westfalen steigen die Corona-Zahlen bei Kindern und Jugendlichen erneut an. Politiker und Verbände streiten um die richtigen Maßnahmen und auch die Diskussion um die Maskenpflicht an Schulen ebbt nicht ab.
Bei „hart aber fair“ sprach auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über dieses Thema und berichtet von teilweise krassen Anschuldigungen seitens der Eltern: „Ich habe Eltern, die nennen mich Mörder, weil ihre Kinder in der Schule Maske tragen sollen und ich erlebe Eltern in Veranstaltungen, die sagen, wenn ihre Kinder nicht Masken tragen in der Schule, werden sie sie nicht in die Schule schicken, weil sie möchten, dass sie sich schützen können“ berichtet Spahn.
Medizinisch gibt es gegen die Maskenpflicht aber kaum Argumente. Die chirurgischen oder auch die sogenannten Alltags-Maske mögen zwar ein wenig unbequem sein für Kinder. Sie schränken aber weder das Ein- und Ausatmen ein, noch führen sie zu einer Einschränkung der Sauerstoffversorgung. Auch zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxid kommt es nicht.
Und auch sonst gefährden die Masken die Gesundheit von Kindern „in keiner Weise“, erklärt Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Sogar Kinder mit kontrolliertem Asthma ab sechs Jahren könnten sie gefahrlos tragen. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Maske bei ihnen CO2 zurückhält oder ihre Atmung einschränkt.“
Kinder- und Jugendärzte empfehlen: Keine Masken für
- Kinder unter sechs Jahren
- Kinder mit schweren Atemproblemen
- Kinder, die die Maske nicht selbst entfernen können
- Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, mit intellektueller Reifungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeiten. Sie sollten – wenn überhaupt – die Maske nur nach Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendarzt oder der -ärztin tragen.
Das neue Schuljahr war in Nordrhein-Westfalen mit einer Maskenpflicht in Gebäuden und Klassenräumen gestartet. Bisher müssen Schüler, die Kontakt mit einem Infizierten hatten, 14 Tage in Quarantäne. Als „enge Kontaktpersonen“ gelten nach dem entsprechenden Erlass des Gesundheitsministeriums Schüler, die vor, hinter, rechts oder links vom Infizierten gesessen haben. Auch im Saarland gilt Masken- und Testpflicht an den Schulen. Zumindest in den ersten beiden Wochen.



