Berufsbezogene Impfpflicht

Die Grünen wollen die Impfpflicht im Gesundheitswesen notfalls mit der Bundeswehr umsetzen

04.02.2022
Lesedauer: 3 Minuten
Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres

Ab dem 16. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Angestellte im Gesundheitswesen.

Allerdings gibt es Zweifel an der Umsetzbarkeit des Gesetzes, die an die Gesundheitsämter delegiert wurde. Die Gesundheitsämter sehen sich teilweise durch die Aufgabe überfordert.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, hat deshalb nun im ARD-Magazin „Panorama“ erklärt, das Gesetz nachschärfen zu wollen.

In rund sechs Wochen tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Doch das Gesetz ist offenbar so konzipiert, dass Ungeimpfte im Gesundheitswesen trotzdem weiterarbeiten können. Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Janosch Dahmen, will diese Unklarheiten ausräumen. Dem ARD-Politikmagazin „Panorama“ sagte er: „Wenn der Eindruck entsteht, dass der Ermessensspielraum dazu führt, dass die Durchsetzung der Impfpflicht und damit der Patientenschutz gefährdet ist, müssen wir an das Gesetz noch einmal ran“. Dahmen war selbst federführend für seine Partei beim Entwurf des Gesetzes.

Dabei brachte der Gesundheitspolitiker die sogenannte Amtshilfe für die Durchsetzung des Gesetzes ins Gespräch: „Das haben wir in der Pandemie ja viel eingesetzt.“ So könne beispielsweise der Bund über die Bundeswehr oder auch andere kommunale und Landesbehörden mit Personal unterstützen, wenn vorübergehend eine große Anzahl an Entscheidungen in diesem Bereich anstünden, so Dahmen. Schon zuvor hatte die Bundeswehr die Gesundheitsämter bei administrativen Aufgaben während der Pandemie unterstützt.

Das Argument, dass sich der ohnehin herrschende Pflegenotstand durch Kündigung ungeimpfter Angestellter verschärfen könnte, will Dahmen nicht gelten lassen. Ausnahmen vom Gesetz sollten nicht die Regel werden, sagte der Grünen-Politiker. Auch wenn das in der Konsequenz bedeute, dass Kapazitäten in den Kliniken abgebaut werden müssten: „Falls dadurch Personal, das die notwendige Qualifikation, die notwendige Impfung hat, nicht zur Verfügung steht, dann werden wir an den Stellen Betten nicht betreiben können“, so Dahmen.

Gesundheitsämter müssen das Gesetz bislang alleine durchsetzen

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber bis zum 15. März zunächst den Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das zuständige Gesundheitsamt melden. Damit hätten Arbeitgeber ihre Pflichten erfüllt. „Der Arbeitgeber hat hier keine Verpflichtung zu einer etwaigen Freistellung der ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, teilte das Bundesgesundheitsministerium dem ARD-Magazin Panorama mit. „Das jeweilige Gesundheitsamt entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall (…) und wird dabei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigen“, so das Ministerium weiter.

Die Aufgabe der Durchsetzung der Impfpflicht wird folglich an die Gesundheitsämter delegiert. Diese können dann ein Tätigkeitsverbot gegen ungeimpfte Mitarbeiter aussprechen. Doch sie haben dabei einen nicht näher definierten „Ermessenspielraum“. Dieser dürfte dazu führen, dass vielerorts Ungeimpfte zunächst weiterarbeiten werden. Viele Gesundheitsämter sind mit der zusätzlichen Aufgabe schlicht überfordert.

Patrick Larscheid, Leiter eines Berliner Gesundheitsamtes, sagte „Panorama“, dass er nicht wisse, wie die Prüfung nach Ermessen praktisch aussehen solle. Es sei eine „ganz falsche Vorstellung“, dass die Gesundheitsämter Kriterien hätten, um überhaupt sagen zu können, wie viele Menschen denn in einer Einrichtung arbeiten müssten und ob Mitarbeiter verzichtbar wären. „Das ist eine wirklich unfassbare Situation, dass sich ein Gesundheitsamt hinstellen und zum Beispiel einer Klinik sagen soll, im Bereich der Geburtshilfe, da reicht auch die halbe Zahl des Personals. Das kann nicht ernst gemeint sein“, so Larscheid weiter. Hinzu komme, dass viele Gesundheitsämter befürchteten, alleine durch die große Zahl der zu bearbeitenden Fälle personell überfordert zu werden.

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