Entwurf der Ampel

Corona-Herbst – Regierung bringt erste Maßnahmen auf den Weg

01.07.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Karl Lauterbach: Der Bundesgesundheitsminister drückt bei Schutzmaßnahmen für Herbst aufs Tempo. (Quelle: dpa-bilder)

Die Bundesregierung bereitet Maßnahmen für den Corona-Herbst vor. Jetzt sind die ersten Regelungen auf den Weg gebracht.

Die Bundesregierung hat erste Weichen für den Corona-Kurs im Herbst gestellt. Das Kabinett billigte einen Entwurf des Gesundheitsministeriums, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag mitteilte. Damit sollen unter anderem die Grundlage für weitere Impfungen, genauere Daten und verstärkten Schutz von Risikogruppen in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden.

Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte diese Aspekte schon in einem Sieben-Punkte-Plan für den Herbst angekündigt. Noch nicht in dem Entwurf enthalten sind Regelungen zu möglichen weitergehenden Alltagsbeschränkungen im Infektionsschutzgesetz. Sie sollen im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden.

„Schwere Herbstwelle erwartet“

Die Verhandlungen zwischen ihm und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hätten begonnen, sagte Lauterbach am Freitag in Berlin. „Wir arbeiten konstruktiv und sehr schnell in Vertraulichkeit, und wir müssen für den Herbst gut vorbereitet sein“, so der Gesundheitsminister. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten zu Recht, dass dann das komplette Instrumentarium zur Hand sei, um mit einer Herbstwelle umgehen zu können, „die ich als eine schwere Herbstwelle erwarte“. Das Sachverständigengutachten bringe eine wichtige, wenn auch nicht die alleinige Perspektive.

Konkret sollen der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zufolge unter anderem die Rechtsgrundlagen für Corona-Impfungen bis 30. April 2023 verlängert werden. Für Pflegeeinrichtungen sollen bundesweite Mindeststandards zu Infektionsprävention und Hygiene ermöglicht werden. Die Länder sollen regeln können, dass in Pflegeheimen zum Beispiel Hygienebeauftragte eingesetzt werden.

„Vollerfassung“ von PCR-Tests

Um Engpässe in Kliniken früher zu erkennen, sollen laut dem Entwurf außer für Intensivstationen künftig auch freie und belegte Betten auf Normalstationen erfasst und zentral gemeldet werden. Krankenhäuser sollen daher zu täglichen Meldungen verpflichtet werden. Angestrebt wird zudem eine aktuelle „Vollerfassung“ von PCR-Tests – also aller Ergebnisse. Bisher besteht eine Meldepflicht nur für positive Tests.

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hatten am Freitag ihr lange erwartetes Gutachten vorgestellt. Demnach können Schutzmaßnahmen wie das Maskentragen auch weiter gegen das Coronavirus hilfreich sein. Hinter vielen anderen bekannten Auflagen setzt der Sachverständigenausschuss große Fragezeichen, mangels ausreichender Daten seien keine sicheren Bewertungen möglich.

Verwendete Quellen

  • Nachrichtenagentur dpa

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