Im Frühjahr

„Corona gehört dann zum allgemeinen Lebensrisiko“ – Buschmann erwägt Ende der Maßnahmen

02.10.2022
Lesedauer: 3 Minuten
„Wenn ein Bundesland der Überzeugung ist, dass es vertretbar ist, Isolationspflichten aufzuheben, kann es das tun“: Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellt ein Ende aller Corona-Maßnahmen ab dem nächsten Frühjahr in Aussicht. Über die Isolationsempfehlungen des RKI könnten sich die Länder schon jetzt hinwegsetzen, sagt er.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Ländern empfohlen, sich in der Corona-Pandemie gegebenenfalls über die Isolationsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hinwegzusetzen. „Das können die Länder in eigenem Ermessen entscheiden. Vom RKI gibt es lediglich eine Empfehlung“, sagte der FDP-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Wenn ein Bundesland der Überzeugung ist, dass es vertretbar ist, Isolationspflichten aufzuheben, kann es das tun. Daher kann ich diesen Landesregierungen nur zurufen: Geht doch voran, ihr habt alle Möglichkeiten!“

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Bundesbehörde RKI seine Empfehlung ändert. Die Menschen sollten in alleiniger Eigenverantwortung bei einer Corona-Erkrankung zu Hause bleiben. Lauterbach hatte dies umgehend zurückgewiesen. Angesichts steigender Fallzahlen wolle man „nicht noch Öl ins Feuer gießen“ und das Risiko erhöhen, dass es in Betrieben oder bei Zusammenkünften zu Infektionen komme.

Buschmann stellte auch ein Ende aller Corona-Maßnahmen für das nächste Frühjahr in Aussicht: „Wenn die Lage in den Krankenhäusern diesen Winter stabil bleibt, gehört Corona ab dem Frühjahr mit großer Wahrscheinlichkeit zum allgemeinen Lebensrisiko und die letzten Maßnahmen könnten auslaufen“, sagte er.

Lauterbach: Mit Maskenpflicht in Innenräumen nicht zu lang warten

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab hingegen einmal mehr den Mahner. Er forderte die Länder aufgefordert, mit dem Erlass einer Maskenpflicht für Innenräume nicht zu lange zu warten. Er verbreitete auf Twitter eine Grafik von WELT-Journalist Olaf Gersemann weiter, die den starken Anstieg der Corona-Zahlen in Bayern und besonders München seit dem Beginn des Oktoberfests zeigt.

Dazu schrieb er am Samstagabend: „Das wäre nicht nötig gewesen, wenn vor dem Einlass Selbsttests gemacht worden wären. Auf 2-3 Euro wäre es bei den Preisen pro Maß nicht angekommen. Die Entwicklung zeigt aber, was passieren wird, wenn die Länder mit der Maskenpflicht im Innenraum zu lange warten.“

In Bayern ist die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche um 86 Prozent auf 655 am Freitagmorgen gestiegen, in München um fast 200 Prozent auf 793. Bundesweit lag sie am Samstagmorgen bei 497. Experten gehen davon aus, dass die wirklichen Zahlen zwei- bis dreimal so hoch sind, weil viele Infizierte keinen PCR-Test mehr machen und somit nicht erfasst werden. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen im Zusammenhang mit Corona binnen einer Woche stieg in Bayern um 71 Prozent auf 1469.

Bundesweit einheitlich gibt es eine FFP2-Maskenpflicht nur in Fernzügen und Fernbussen, Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen. Über den Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer – ihre Gesundheitsminister halten dort aber an der Maskenpflicht fest. Mit der seit Samstag geltenden Neuregelung können die Länder in Eigenregie noch schärfere Maßnahmen verordnen, etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants.

dpa/cwu

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