In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Das beschäftigt auch das Bundesverfassungsgericht – und soll sich nun endlich ändern.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzt sich für die rechtliche Anerkennung der Co-Mutterschaft bei lesbischen Paaren ein. »Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann – unabhängig von der biologischen Vaterschaft – rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll«, sagte Buschmann der »Rheinischen Post« und dem »General-Anzeiger«.
Entscheidend sei für ihn, »dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen«. Nach seiner Überzeugung müsse es daher zum Normalfall werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter »als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden«. Buschmann ergänzte: »Die Rechte des biologischen Vaters dürfen wir dabei jedoch nicht aus dem Blick verlieren.«
Im Koalitionsvertrag vereinbart
Die Forderung Buschmanns entspricht dem, was SPD, Grüne und FDP Ende vergangenen Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel festgehalten haben. Dort heißt es: »Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.«
Schon länger wird an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, auch wenn es ein Wunschkind sei, »wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden«, hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt, »eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen«.
Und: Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll automatisch als »Mit-Mutter« mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden, hieß es in einem Entwurf, den das Justizministerium unter Katarina Barley (SPD) im Frühjahr 2019 veröffentlicht hatte.
Doch bislang gibt es in Deutschland für ein verheiratetes Frauenpaar keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Dorthin hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im vergangenen Jahr einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern verwiesen. Die Richter in Niedersachsen halten es für verfassungswidrig, dass es im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen zur Elternschaft keine Regelung für ein verheiratetes Frauenpaar gibt. wit/AFP