Der CDU-Abgeordnete Heilmann hat schon einmal ein großes Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung juristisch aufgehalten. Nun schaltet er erneut das Verfassungsgericht ein – es geht um den Klimaschutz.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie sein Büro der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigte.
Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit einer „extrem verkürzte Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.
CDU-Politiker: „Die Fehler sind massiver als beim Heizungsgesetz“
„Die Ampel weicht Klimaschutzziele nicht nur unzulässig auf, sondern führt ein Verfahren, das bei keinem Kleingartenverein zulässig wäre“, sagte Heilmann der dpa. „Die Fehler sind massiver als beim sogenannten Heizungsgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Umso mehr müssen wir uns darum kümmern, dass es auch verfassungskonform ist.“
Heilmann will die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. Heilmann hat eine Entscheidung bis um 9.00 Uhr am Freitag beantragt. In der Hauptsache möchte Heilmann feststellen lassen, dass sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ verletzt worden sei. Er schlägt vor, dies mit dem Verfahren zum Heizungsgestz zu verbinden.
Was hinter der geplanten Reform des Klimaschutzgesetzes steckt
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Die Bedenken der Umweltverbände
Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien – was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebe. Daten für den Zeitraum 2031 bis 2040 sollten zudem erst ab 2029 veröffentlicht werden – also reichlich spät zum Nachsteuern. Außerdem würden einzelne Ministerien deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in die Pflicht genommen. Stattdessen soll künftig stärker der deutsche Gesamtausstoß an CO2 zählen und die Bundesregierung als Ganzes dafür gerade stehen.
Auch Heilmann befürchtet in seinem Antrag „eine Abschwächung der Klimaziele für das laufende Jahrzehnt und eine Verschiebung von CO2-Reduzierungslasten gerade im Verkehr und von Gebäuden in das Folgejahrzehnt“.
Ampel hatte sich vor kurzem auf Reform verständigt
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. „Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen“, sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition. Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. „Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.“
Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hatten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und dies einen Tag später bekannt gegeben. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet.