Wegen Berliner Wahl-Chaos

Bundeswahlleiter geht juristisch gegen Bundestagswahl vor

19.11.2021
Lesedauer: 2 Minuten
picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Philipp Znidar

Der Bundeswahlleiter legt nach Informationen von Business Insider Einspruch gegen das Bundestagswahl-Ergebnis in Berlin ein.

Hintergrund sind massive Unregelmäßigkeiten in der Hauptstadt: So fehlten Wahlzettel, Wähler mussten stundenlang warten, konnten ihre Stimme sogar noch nach 18 Uhr abgeben.

Letztlich entscheiden über eine Neuwahl muss jetzt der Bundestag.

Das Berliner-Wahl Chaos Ende September hat ein juristisches Nachspiel: Nach Informationen von Business Insider hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt gelegt. Das könnte nun zur Folge haben, dass die Wahl sogar wiederholt werden könnte.

Hintergrund: In Berlin war es am 26. September zu massiven Unregelmäßigkeiten bei der Abgeordnetenhaus- und der Bundestagswahl gekommen. Laut eines Geheim-Berichts der inzwischen zurückgetretenen Landeswahlleiterin war es im Zusammenhang mit Abgeordnetenhauswahl in 200 von 2000 Wahllokalen zu zahlreichen Problemen, unter anderem lange Warteschlangen, fehlende Stimmzettel oder die Möglichkeit zur Stimmabgabe nach 18 Uhr. Bei den Bundestagswahlergebnissen listet der Bericht in 94 Wahllokalen Probleme auf. So kam es zu Wartezeiten von bis zu zwei Stunden, in vielen Wahllokalen fehlten Stimmzettel.

Der Einspruch des Bundeswahlleiters liegt nun beim Bundestag. Dessen Wahlprüfungsausschuss muss nun seinerseits prüfen, ob zum einen ein Wahlfehler vorliegt, der das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung oder die Verfassung verletzt. Zum anderen müsste der angezeigte Wahlfehler Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag haben. Es müsste also ein sogenannter mandatsrelevanter Wahlfehler vorliegen.

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