Recht

Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?

17.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, eröffnet die mündliche Verhandlung zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz.

Kläger und Anwälte können nur nach Vorlage eines Impfnachweises und eines PCR-Tests vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das ist ein Problem.

Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat in dieser Woche namens ihrer Mandantin alle Richter und Richterinnen des Ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt: Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz, die ebenfalls am Dienstag stattfand, ohne dass es rechtlich erforderlich gewesen wäre, „2G-Plus-Plus“ für alle anwesenden Personen, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet habe.

Das bedeutet: Auch Geimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eingetroffen sein – was bei der Überlastung von Laboren durchaus denkbar ist – würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuldhaft, automatisch von Verhandlungen ausgeschlossen. Damit habe das Höchstgericht die „strengsten Corona-Regeln der Republik“ geschaffen. Die Regelung stehe offensichtlichen im Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit, so Hamed.

Hamed erläutert das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin des Weiteren damit, dass diese befürchte, dass sie bei ihrer eigenen etwaigen mündlichen Verhandlung als nicht gegen Sars-CoV-2 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden könnte. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ihre Mandantin ebenfalls ablehne.

Hamed sagte der Zeitung Die Welt: „Ein Gerichtsverfahren mit 2G-plus-plus-Regeln ist aus meiner Sicht nicht umstritten oder zweifelhaft, sondern eindeutig verfassungswidrig.“ Es gehe nicht um ein Privatvergnügen wie einen Restaurantbesuch, sondern um den einzigen Ort, an dem man Recht einfordern könne. „Das Gericht ist die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss. Selbst 3G-Regelungen sind geeignet, Menschen vom Zuschauen abzuhalten.“

Kritik in diesem Zusammenhang kommt auch vom Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt. Er legt dar, dass sich die Gerichte der Republik vielerorts derartiger Regelungen enthalten und allenfalls 3G anordnen, um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge zu tun und verweist auch darauf, dass Infektionen im Gerichtssaal bislang seltene Ausnahmen geblieben seien.

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