Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen, entschied das Gericht. Nun muss in einem regulären Verfahren über den Teil der Notbremse entschieden werden.
Die als Teil der Corona-Notbremse eingeführten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Eilanträge gegen die Regelung ab. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter bestehen.
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Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. „Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.
Eine endgültig Entscheidung steht noch aus
Die Richter betonten auch, dass damit kein endgültiges Urteil gefallen sei. „Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, heißt es vom Gericht. Nun wird in einem regulären Hauptsache-Verfahren entschieden. Wann, ist noch unklar.
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen ab einem Inzidenzwert von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. Dazu zählt eben auch die Ausgangsbeschränkung, dass Personen sich in der Zeit zwischen 22 und fünf Uhr morgens nicht mehr aus dem Haus bewegen dürfen, wenn kein wichtiger Grund dagegen spricht. Als solcher gilt etwa der Weg von oder zur Arbeit. Sport ist bis Mitternacht erlaubt, sofern man ihn allein betreibt. Die Ausgangssperre soll Kontakte reduzieren und die Ansteckungsrate verringern.
Neben der FDP hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Bundesverfassungsgericht angerufen. Zwischenzeitlich gingen bei dem Karlsruher Gericht mehr als 280 Verfassungsbeschwerden ein. Zusätzlich wurden Eilanträge gestellt, um die Ausgangssperre bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.