Schon ab dem Wochenende könnten vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und Covid-Genesene mehr Freiheiten bekommen. Der Bundestag hat eine entsprechende Verordnung gebilligt. Eine Hürde gibt es aber noch.
Der Bundestag hat einer neuen Verordnung zugestimmt, die mehr Freiheiten für Corona-Geimpfte und Genesene vorsieht. Die Abgeordneten billigten damit, dass vollständig gegen das Coronavirus geimpfte sowie von einer Covid-19-Erkrankung genesene Personen etwa nicht mehr umfassend von Kontakt- sowie Ausgangsbeschränkungen betroffen sind.
Für die Verordnung stimmten die schwarz-rote Koalition, Grüne und Linke. Die FDP enthielt sich, die AfD votierte dagegen.
Das Bundeskabinett hatte die Verordnung bereits am Dienstag beschlossen, nach dem Bundestags-Votum fehlt nun noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Länderkammer stimmt am Freitag ab – die Erleichterungen könnten somit bereits am Wochenende greifen.
Für Geimpfte und Genesene sollen dann automatisch die Erleichterungen gelten, die bislang Menschen mit negativen Coronatests vorbehalten sind. Vorgesehen ist, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Einschränkungen treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl geimpfter Personen treffen.
Während Geimpfte ihren Nachweis relativ einfach erbringen können, wird es für Genesene komplizierter. Sie müssen ein positives PCR-Testergebnis vorzeigen, das mindestens 28 Tage alt ist. Dieses darf aber maximal sechs Monate alt sein – weil nur so lange von einem ausreichenden Immunschutz ausgegangen werden kann.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bezeichnete die Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen als »wichtigen Schritt«. »Rechtsstaatliche Grundsätze müssen gerade in Krisenzeiten gelten«, sagte die SPD-Politikerin. Dass sie lange Zeit eingeschränkt waren – und für Ungeimpfte weiterhin sind – verteidigte Lambrecht jedoch mit Hinweis auf den Schutz des Lebens.
Grundrechte könnten eingeschränkt werden, um Leben und Gesundheit zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Das sei ein »guter Grund«, die anderen Grundrechte vorübergehend einzuschränken. Lambrecht sagte, die Pandemie müsse weiter bekämpft werden.
Vor der Abstimmung hatte es eine lebhafte Debatte über das der Pandemie angemessene Maß an Grundrechtseinschränkungen gegeben. So warf der AfD-Politiker Ulrich Oehme der Bundesregierung vor, mit den Lockerungen für Geimpfte und Genesene »die Menschen gegeneinander auszuspielen«. Seine Partei fordert die komplette Rückkehr zur »Normalisierung«, Lockdowns lehnte Oehme als ineffektiv ab.
»Freiheiten gibt es nicht scheibchenweise«
Auch die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus kritisierte die Verordnung als unzureichend: »Freiheiten gibt es nicht scheibchenweise, sondern nur als Ganzes.« Die Liberale will, dass für Geimpfte und Genese nicht nur die Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Auch Gastronomen und Sportstätten müssten für diese Gruppen wieder öffnen dürfen. »Sie sind bei den Grundrechte einschränkenden Maßnahmen sehr schnell«, sagte Aschenberg-Dugnus Richtung Regierung, »bei der Rückgabe lassen sie sich leider sehr viel Zeit«.
Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak wies die Kritik zurück. Zwar gebe es Studien, die bestätigen, dass Geimpfte weniger infektiös seien, »weniger heißt aber auch: Es gibt ein Restrisiko.« Gaststätten und andere Orte zu öffnen, an denen nun wieder viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkommen, hält Luczak daher für übereilt. Dann könnte dieses »Restrisiko« plötzlich zum Tragen kommen – und Inzidenzzahlen wieder in die Höhe treiben.
Die Bundesregierung erlässt die Verordnung auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes. Parallel hatten einige Bundesländer bereits ähnliche Regelungen vorgenommen. Unter anderem Bayern und Hessen haben so bereits eigene Lockerungen für Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht.
fek/mrc