In mehreren Wahlkreisen drohen Neuwahlen

Bundestag bearbeitet 2100 Einsprüche gegen die Bundestagswahl

28.01.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Briefwahlauszählung in den Hamburger Messehallen zur Bundestagswahl 2021 picture alliance / | –

Im Bundestag stapeln sich vier Monate nach der Bundestagswahl die Klagen gegen die Abstimmung: Insgesamt 2100 Einsprüche bearbeitet der Wahlprüfungsausschuss.

Die meisten Klagen kommen aus Berlin. Dort kam es in Dutzenden Wahllokalen zu langen Warteschlangen, Organisationspannen und Stimmabgaben nach 18 Uhr.

Die Entscheidung über Neuwahlen in einigen Wahlkreisen trifft der Bundestag. Wann dies sein kann, ist aber noch völlig offen.

Chaotische Zustände bei der Bundestagswahl in Berlin sorgten vor vier Monaten deutschlandweit für Empörung: In Dutzenden Wahllokalen in der Hauptstadt kam es zu zahlreichen Problemen, unter anderem zu unzumutbaren Warteschlangen, fehlenden Stimmzetteln und kurzfristigen Wahllokal-Verlegungen.

In einigen Wahllokalen konnten die Menschen sogar nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben – zu einem Zeitpunkt also, an dem traditionell schon die ersten Prognosen zum Wahlausgang laufen. In der Folge musste nicht nur Landes-Wahlleiterin Petra Michaelis zurücktreten, Bundeswahlleiter Georg Thiel legte beim Bundestag auch Einspruch gegen den Wahlausgang in mehreren Bezirken ein.

Vier Monate später haben sich beim sogenannten Wahlprüfungsausschuss des Bundestages inzwischen 2100 Einsprüche gegen die Bundestagswahl angesammelt. Das erfuhr Business Insider aus Ausschusskreisen. Die meisten Beschwerden gab es demnach aus Berlin.

Die Zahl der Einsprüche ist ein historischer Rekord. Üblich waren in der Vergangenheit zwischen 80 und 300 Klagen, einzig 1994 gab es einen deutlichen Ausreißer mit 1450 Einsprüchen.

In sechs Berliner Bezirken könnte neu gewählt werden

Die Ausschuss-Mitglieder, neun Bundestagsabgeordnete, müssen nun prüfen, ob tatsächlich ein Wahlfehler vorlag, der das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung oder die Verfassung verletzt hat. Oder ob der angezeigte Wahlfehler Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hat. Es müsste also ein sogenannter mandatsrelevanter Wahlfehler vorliegen.

Während die damalige Landes-Wahlleiterin Michaelis dies in einem geheimen Bericht an Bundeswahlleiter Thiel verneinte, sieht dieser jedoch in seinem Einspruch an den Bundestag die Möglichkeit dazu in sechs von 78 Berliner Wahlkreisen. Das beträfe mehrere Zehntausend Berliner. Sollte der Ausschuss Thiels Einschätzung folgen, könnte die Wahl in diesen Bezirken wiederholt werden.

Bundestag müsste Wahlwiederholungen beschließen

Das müsste dann aber der gesamte Bundestag mit einfacher Mehrheit auf Basis einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschließen. Eine politisch beispiellose Blamage für die Hauptstadt.

Doch ist die hohe Zahl der Einsprüche überhaupt vom Ausschuss zu bewältigen? Aus Kreisen der neun Abgeordneten heißt es, dass bei den allermeisten Einsprüchen immer wieder dieselben Probleme benannt werden, weshalb die Klage-Anzahl beherrschbar sei. Wann eine entsprechende Empfehlung für Konsequenzen kommt, also wann es womöglich Nachwahlen gibt, traut sich aber niemand zu sagen.

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