Die Bundesregierung muss das Parlament in EU-Fragen so früh wie möglich unterrichten – darauf besteht das Bundesverfassungsgericht. Es monierte dabei das Regierungsvorgehen in zwei Fällen während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Grüne und Linke hatten geklagt.
Die Bundesregierung hat in der Flüchtlingskrise 2015 zweimal Informationsrechte des Bundestags verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Organklagen der Fraktionen von Grünen und Linken fest. In beiden Verfahren ging es um die rechtzeitige Unterrichtung des Bundestags in EU-Fragen, und zwar erstmals speziell im Bereich der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. (Az. 2 BvE 3/15 u.a.)
Im Grundgesetz steht, dass das Parlament in EU-Angelegenheiten „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu unterrichten ist. Die Bundesregierung war der Ansicht, dass hierfür besondere Regeln gelten. Die klagenden Fraktionen von Grünen und Linken halten das für problematisch.
Konkret ging es einmal um einen Konzeptentwurf für die inzwischen ausgelaufene EU-Operation „Sophia“ gegen Schleuser im Mittelmeer, der den Parlamentariern erst nach Beschluss des Einsatzes im Rat der EU-Mitgliedstaaten zugänglich gemacht worden war.
Der zweite Fall betraf ein Schreiben des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an Kanzlerin Angela Merkel (CDU), das die Linksfraktion vergeblich angefordert hatte.
dpa/shem