Im Juni 2023 gab es innerhalb der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Streit über die Zulagen für zwei Abgeordnete. Der Rechnungshof nannte die Zulage „verfassungsrechtlich bedenklich“. Nun hat der Bund der Steuerzahler Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen die Fraktion erstattet.
Der Bund der Steuerzahler hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern gegen die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gestellt. Das hat der Landeschef des Steuerzahler-Bundes, Ralf Seibicke, MDR SACHSEN-ANHALT bestätigt: „Wir haben im Vorstand des Bundes der Steuerzahler Anfang Oktober entschieden, die Strafanzeige zu stellen.“
Hintergrund sind sogenannte Funktionszulagen, die rechtswidrig an nicht berechtigte Personen gezahlt worden sein sollen. Demnach dürfen diese seit der Parlamentsreform 2020 nur an Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und Landtagspräsidenten und -Vizepräsidenten gezahlt werden. Seibicke sagte, es bestehe der Verdacht, dass auch Gelder an weitere Fraktionsmitglieder gezahlt wurden. Es gehe um 66.000 Euro im Jahr 2021 und 47.000 Euro im Vorjahr. Seibicke erklärte: „Wir sehen Anhaltspunkte nicht nur für Steuergeld-Verschwendung, sondern auch für eine strafrechtliche Relevanz und das bedarf der Aufklärung.“
CDU-Landtagsfraktion sieht keine Verstöße
CDU-Landtagsfraktion selbst hatte eigenen Angaben zufolge bislang keine Kenntnis über eine eingereichte Strafanzeige. „Es ist mangels Klageerhebung oder Beschuldigtenvernehmung davon auszugehen, dass der Sachverhalt von der zuständigen Staatsanwaltschaft noch geprüft wird. Zu dem laufenden Ermittlungsverfahren können wir uns daher nicht äußern“, sagte Fraktionsvorsitzender Guido Heuer in einer Mitteilung.

Aufwandsentschädigungen für fraktionsbezogene Tätigkeiten seien im Einklang mit „gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben“ ausgezahlt worden. „Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landtagsverwaltung stets ordnungsgemäß über Einnahmen und Ausgaben informiert“, so Heuer weiter.
Auch AfD und SPD unter Verdacht
Neben der CDU-Fraktion wurden auch die AfD-Fraktion und die Landesfraktion der SPD zu Stellungnahmen bezüglich Fraktionszulagen im Jahr 2021 aufgefordert. Laut Steuerzahler-Bund hatte die AfD-Fraktion in der Rechnungslegung 2021 25.620 Euro und die SPD-Fraktion 7.500 Euro „zusätzliche Zahlungen unter Verwendung von anderen Formulierungen ausgewiesen“.

Alle anderen Fraktionen haben demnach keine entsprechenden Zahlungen getätigt. AfD und SPD hätten zu dieser Angelegenheit Stellungnahmen abgegeben und im Jahr 2022 entsprechende Zahlungen eingestellt. Die CDU-Fraktion antwortete jedoch den Angaben nach nicht. Seibicke sagte MDR SACHSEN-ANHALT: „Wir haben die CDU-Fraktion mehrfach dazu angeschrieben. Die CDU-Fraktion hat die Aufklärung dazu verweigert.“
Der Steuerzahler-Bund kritisiert eine „fehlende strafrechtliche Verfolgung von Haushalts-Untreue“ und fordert verschärfte Gesetze, um Steuer-Verschwendungen einzudämmen.
Kritik vom Landesrechnungshof bereits im Juni
Bereits im Juni 2023 hatte sich der Landesrechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan mit dem Thema auseinandergesetzt. Damals hatte die Behörde die Zulagen für zwei CDU-Fraktionsmitglieder kritisiert. Demnach sind derartige Zahlungen mit dem Abgeordnetengesetz im Land nicht vereinbar.
Die Behörde hatte sich im Juni dabei auf höhere Gelder für Fraktionsvize Bommersbach und die stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin Hietel-Heuer bezogen.



