Stuttgart

Brutaler Angriff vor »Querdenker«-Demo – mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt

14.10.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Linke Demonstranten in Stuttgart (Archivbild) Foto: Christoph Schmidt / picture alliance/dpa

Sie verletzten drei Männer schwer: Ein 21-Jähriger und ein 26-Jähriger sind in Stuttgart zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Richter sprach von einem »traurigen Fall von ideologischer Verblendung«.

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer aus der linken Szene zu Haftstrafen von viereinhalb und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie im Mai vergangenen Jahres am Rande einer »Querdenker«-Demo in Stuttgart drei Männer brutal attackierten. Einer der Angegriffenen wurde lebensgefährlich verletzt und lag mehrere Wochen im Koma. Ein weiteres Opfer soll nach Schlägen gegen Kopf und Gesicht auf einem Auge fast blind sein, ein dritter Mann erlitt offenbar eine Gehirnerschütterung. Das Gericht sprach den Geschädigten das Recht auf Schmerzensgeld zu, ohne eine Summe festzusetzen.

Die 21 und 26 Jahre alten Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angriff war von einer Gruppe von 20 bis 40 Maskierten ausgeführt worden, zu denen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten gehörten. Ihre späteren Opfer hatten sich als Mitglieder des Vereins »Zentrum Automobil«, der sich selbst als Gewerkschaft bezeichnet und dem rechten Spektrum zugeordnet wird, zu der Demonstration verabredet.

Aussage verweigert

Die Angeklagten hatten am ersten Prozesstag die Vorwürfe zurückgewiesen, ansonsten aber die Aussage verweigert. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem »traurigen Fall von ideologischer Verblendung«. Die Täter hätten es nicht dabei belassen, andere von ihrer Meinung zu überzeugen, sie hätten die Geschädigten als Faschisten bekämpfen wollen.

Belastet wurden die Angeklagten nach Feststellung des Gerichts von einem V-Mann der Polizei, DNA-Spuren sowie einem Haar auf einer Reizgaspistole, die einem der beiden Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu sechs Jahren gefordert, die Verteidiger Freispruch für ihre Mandanten beantragt. bbr/AFP

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