Limburg – Der Syrer Omar A. (34) kaperte im Herbst 2019 einen Lkw in Limburg, fuhr auf mehrere stehende Autos an einer Kreuzung. 18 Menschen wurden verletzt. Urteil: 9 Jahre Haft! Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die verhängte Gesamtstrafe wegen eines möglichen Rechtsfehlers aufgehoben. Der Fall muss neu verhandelt werden.
Alles wieder von vorne! Was für ein Horror für die Opfer!
Die im November 2020 ausgesprochene Strafe soll laut BGH auf der Annahme beruhen, dass der Syrer heimtückisch die Wehrlosigkeit seiner Opfer mit einem Blick erfasst habe. Dieses Mordmerkmal könne allerdings nicht tragfähig belegt werden. Lediglich die „Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel“ sei bewiesen – ebenfalls ein Mordmerkmal.
Mit seiner Entscheidung gibt der BGH der Revision des Täters in Teilen stattgegeben. Die grundsätzliche Verurteilung des Mannes wegen Mordes ließ das oberste Gericht in Karlsruhe mit seinem Beschluss vom 21. Juli unangetastet (4 StR 53/21).
Dass niemand bei der LKW-Attacke starb, war laut dem Vorsitzenden Richter „ein außergewöhnlich glücklicher Zufall“.
Der Angeklagte hatte im Prozess auf Erinnerungslücken, traumatische Erlebnisse in seiner Heimat und eine extrem starke Wirkung eines kurz zuvor gerauchten Joints verwiesen.


