Mitarbeiter der BSR bekamen Ärger, weil sie Klimaschützer von der Straße zogen. Gegen Blockierer leitete die Polizei 86 Strafverfahren ein.
Seit Tagen blockieren Klimaschützer die Straßen. Videos, auf denen wütende Autofahrer versuchen, die Blockierer vom Asphalt zu ziehen, kursieren im Internet. Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung (BSR), die dabei am Montag ebenfalls mit anpackten, bekamen jetzt Ärger. Ein BSR-Sprecher hält es für nicht gerechtfertigt, die Blockierer selbst von der Straße zu bewegen. „Der richtige Weg wäre gewesen, die Polizei zu rufen, damit diese die Straßenblockade beendet. Wir werden der Sache nachgehen und den Vorfall mit den beteiligten Mitarbeitern auswerten.“
Auch die Polizei prüft Anzeigen gegen die BSR-Leute. „Blockierer von der Straße zu ziehen, ist Aufgabe der Polizei“, begründet ein Sprecher.
Das sieht nicht jeder so. Etwa der frühere Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, der kürzlich die „Good Governance Gewerkschaft“ gründete, die unter anderem die BSR-Beschäftigten umwirbt. „Wer wie die Kollegen Zivilcourage zeigt und diesen Straftätern entgegen tritt, darf nicht durch einen ideologisch-parteiischen Arbeitgeber gegängelt werden, sondern verdient Dank und Solidarität. Unsere Mitglieder haben in solchen Fällen natürlich gewerkschaftlichen Rechtschutz.“
7.2.22 @BSR_de räumt friedliche Blockade von @AufstandLastGen die die #autobahn #A100 in Berlin blockiert #EssenRettenLebenRetten #essenrettengesetz mehr Videos gibt es hier https://t.co/aaZTgYRHll pic.twitter.com/pW8mFfQT1f
— #Hambi bleibt (@DanniPilger) February 7, 2022
Schützenhilfe holt sich Luthe vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte. Sie fällt unter anderem durch lautstarke Kritik an den Corona-Maßnahmen auf. Auf ihrer Webseite erklärt sich der Verein für „politisch neutral“. Deren Vorstand Pieter Schleiter, der Richter am Berliner Landgericht ist, bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die 2011 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Demnach machen sich die Demonstranten einer Nötigung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer strafbar, sobald ein zweites Fahrzeug durch das erste haltende Fahrzeug blockiert wird. „Daher dürfen diese blockierten Verkehrsteilnehmer auch als Zivilisten straffrei Notwehr beziehungsweise Nothilfe üben, indem sie die Demonstranten ohne weitere Gewalteinwirkung schlicht von der Straße tragen, um den Verkehr wieder zu ermöglichen.“ Das Gewaltmonopol des Staates durch die erst in einigen Minuten zu erwartende Tätigkeit der eintreffenden Polizei, werde dadurch nicht infrage gestellt, sagt er. Bei Notwehr müsse das mildeste Mittel angewandt werden, also Wegtragen.
Mindestens zwei Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung hat die Polizei nach eigenen Angaben schon eingeleitet: Zwei Autofahrer hatten einen Klimaschützer weggetragen und unsanft auf dem Gehweg abgesetzt. Laut Polizei laufen gegen Blockierer unter anderem 45 Verfahren wegen Nötigung, sechs wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und 35 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Sieben Personen wurden auf richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen.