Eilantrag eingereicht

Berliner Clubs und Star-DJ Paul van Dyk klagen gegen Tanzverbot

17.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Mehrere Berliner Clubs und Veranstalter wollen erreichen, dass sie an Silvester geregelten Betrieb haben dürfen. Der Klage angeschlossen hat sich auch Star-DJ Paul van Dyk (50) Foto: picture alliance/dpa

Berlin – Sie können einfach nicht die Füße still halten! Elf Berliner Clubs und Veranstalter klagen gegen das Tanzverbot in der Hauptstadt. In der Nacht zu Freitag wurde ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Beantragt wird, das Tanzverbot auszusetzen – und den Clubs damit bereits zu Silvester einen geregelten Betrieb zu erlauben. Es wird erwartet, dass die Richter bereits kommende Woche über den Antrag entscheiden.

Zu den Klägern gehören der Mitte-Club „ASeven“, der Fetisch-Club „Insomnia Berlin“, „Revolver Party Events“ und der „Club Ost“ (Friedrichshain). Der Klage angeschlossen hat sich auch Star-DJ Paul van Dyk (50). Der wollte an diesem Sonnabend wie jedes Jahr zu seiner Party „Vandit Nights“ in die Kulturbrauerei laden – die ist aber wegen des Tanzverbots nun hinfällig. Auch weitere Auftritte des weltberühmten DJs Anfang kommenden Jahres stehen durch die Senatsentscheidung auf der Kippe.

„Clubs und Veranstalter verstehen nicht, weshalb sie ihre Partys absagen müssen, obwohl sie Hygiene-, Schutz- und Testkonzepte umgesetzt haben“, sagt Rechtsanwalt Professor Niko Härting (57), der die Klage eingereicht hat.

Das Tanzverbot gilt in der Hauptstadt seit Anfang Dezember. Die Clubs dürfen zwar öffnen, aber keine „Tanzlustbarkeiten“ anbieten, sondern lediglich zu Lesungen, Konzerten und Ausstellungen laden.

Die Clubs sind besonders stark von den Corona-Regeln betroffen: Sie waren vom Beginn der Pandemie bis September dieses Jahres durchgängig geschlossen. Mehrere Pilotprojekte mit strengen Testregeln sollten ihnen eigentlich eine Rückkehr zum normalen Alltag erlauben.

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