Er hatte einen Ermittler als Kokser beschimpft und ihm unterstellt, eine geplante Razzia verraten zu haben. Das gezielte Diffamieren von Polizisten hat Methode.
Berlin – Auch Clangrößen fallen unter das Gesetz und dürfen nicht alles: Der bekannte Berliner Arafat Abou-Chaker hatte Lügen über einen ehemaligen Polizisten verbreitet und musste eine Unterlassungserklärung abgeben. Wie die Berliner Zeitung erfuhr, passierte dies bereits Ende Februar. Anfang Februar hatte sich Abou-Chaker in einer Diskussionsrunde in der Plauder-App „Clubhouse“ über den ehemaligen Polizeibeamten ausgelassen. In der Runde, die auch von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde, stritt sich Abou-Chaker mit einem Spiegel-Journalisten über dessen Clan-Berichterstattung. Etwa 5000 Zuhörer waren dabei.
Unter anderem verbreitete er, dass Klaus N. Dienstgeheimnisse an den Rockerclub Hells Angels verraten habe. Er sei unehrenhaft aus dem Dienst entlassen worden. Abou-Chaker bezeichnete den Polizisten zudem als „Kokser“ und als Drogenabhängigen, der in einem Striptease-Club verkehre.
Klaus N. nahm sich einen Anwalt und ging dagegen juristisch vor. Sollte Abou-Chaker solche Lügen erneut verbreiten, droht ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro.
Oberkommissar Klaus N. ist in der Clanszene und auch bei kriminellen Mitgliedern von Rockerclubs wie den „Hells Angels“, die unter anderem im Rotlichtmilieu illegales Geld verdienen, verhasst. Grund ist sein konsequentes Vorgehen gegen Kriminelle. Immer wieder wurde er deshalb in der Vergangenheit massiv bedroht – schließlich auch in der Nähe seiner Wohnadresse. Klaus N. wechselte vor wenigen Tagen den Wohnort. Die Berliner Zeitung respektierte seinen Wunsch, erst danach über die abgegebene Unterlassungserklärung zu berichten.
Unbequemer Ermittler wird im abgehörten Telefonat bewusst erwähnt
In der „Clubhouse“-Runde sonderte Abou-Chaker, der zur Zeit auch mit einem Rapper vor Gericht im Clinch liegt, Schimpftiraden gegen den Spiegel-Journalisten und Klaus N. ab. Allerdings wurde der Polizist nicht „unehrenhaft“ entlassen. In der Tat hatte das Landeskriminalamt gegen ihn ermittelt. Er wurde suspendiert, nachdem im Mai 2012 eine geplante Razzia gegen die „Hells Angels“ in Berlin geplatzt war, weil sie verraten wurde.
Nach acht Jahren ergebnisloser Ermittlungen der Berliner Staatanwaltschaft wurde Klaus N. in mehreren Verfahren freigesprochen. Das Kammergericht kritisierte sogar mit scharfen Worten die einseitigen Ermittlungen, unter anderem, dass das LKA einen Hinweis ignorierte, wonach der Verräter bei der Polizei in Niedersachsen zu suchen sei.
„Demgegenüber ergäbe sich ein Motiv für die Streuung oder Unterstützung eines falschen Tatverdachtes durch die Rocker – aus Motiven der Rache oder der Ausschaltung für weitere Ermittlungen“, schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Eine solche Vorgehensweise des Diffamierens, um unbequeme Polizisten auszuschalten oder sich nachträglich an ihnen zu rächen, kennen viele Beamte auch aus der Clanszene. So sei es zum Beispiel nicht ungewöhnlich, dass Kriminelle davon ausgehen, dass sie abgehört werden und beim Telefonieren bewusst einen Beamten erwähnen, von dem sie behaupten, dass er ihnen zugeneigt sei, berichtet ein LKA-Fahnder. Dieser müsse sich dann vor seinen Kollegen rechtfertigen.
Trotz seiner Freisprüche wollte Klaus N. nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren. Er hat die Nase voll von der Behörde.


