Laut Eckpunktepapier

Bericht: Buschmann will Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren

25.04.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Justizminister Marco Buschmann (Archivbild): Sein Ministerium will einem Bericht zufolge Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren. (Quelle: Future Image/imago images)

Wer einen Unfall baut, ohne dabei Personen zu verletzten, soll wohl künftig milder davonkommen. Das ist zu den Plänen des Justizministeriums bekannt.

Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus Eckpunkten des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geführten Ministeriums hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag) vorliegen.

Demnach sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung „würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.

Bisher gilt Geld- oder Freiheitsstrafe

Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.

Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben“, hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer Trunkenheitsfahrt.

Einrichtung einer Meldestelle im Gespräch

Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber „gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen“, hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“.

Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel.

„Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“.

Verwendete Quellen

  • Nachrichtenagentur AFP

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 × drei =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien