Plan von Innenministerin Faeser

Bargeld-Verbot ab 10 000 Euro

13.11.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser Foto: Parwez

Sie sind offiziell arbeitslos, haben aber trotzdem eine Rolex am Handgelenk, dicke Autos in der Garage und bezahlen Häuser und Wohnungen oft in bar!

Immer wieder sorgen Enthüllungen über die Reichtümer der Clan-Mitglieder in Deutschland für Wirbel.

Erst im Juli beschlagnahmten Ermittler nach einer Razzia im Umfeld des Abou-Chaker-Clans neben Bargeld auch Schmuck und drei Nobelkarossen im Wert von einer halben Million Euro – mutmaßlich gekauft mit Drogen und Erpressungsgeld!

Wenn es nach Innenministerin Nancy Faeser (52, SPD) geht, ist damit demnächst Schluss! „Ein 30.000-Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte bald der Vergangenheit angehören“, sagt Faeser zu BILD am SONNTAG. „Ich setze mich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein. Das verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden.“

Faeser will dies gesetzlich regeln – am besten europaweit.

Bei einem Schlag gegen die organisierte Kriminalität stellte die Polizei Dortmund vor zwei Jahrenetwa 150.000 Euro Bargeld, drei scharfe Schusswaffen und ca. 60 Kilogramm Marihuana sicher
Bei einem Schlag gegen die organisierte Kriminalität stellte die Polizei Dortmund vor zwei Jahrenetwa 150.000 Euro Bargeld, drei scharfe Schusswaffen und ca. 60 Kilogramm Marihuana sicher
Foto: Polizei

Geschäfte ab 10.000 Euro müssten dann elektronisch und damit für die Behörden nachvollziehbar abgewickelt werden. So soll verhindert oder zumindest deutlich erschwert werden, dass illegal erworbenes Geld in Deutschland gewaschen werden kann.

Faeser geht es darum, kriminelle Strukturen zu zerschlagen und deren Einnahmen konsequent zu entziehen,

In den meisten europäischen Ländern gibt es solche Obergrenzen schon. In Frankreich liegt sie bei 1000 Euro für Einheimische und bei 10.000 Euro für nicht dauerhaft in Frankreich ansässige Personen.

Höhere Beträge dürfen nicht in bar beglichen werden. Die EU-Kommission hatte schon im Sommer 2021 eine Obergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen.

Dieser Artikel stammt aus BILD am SONNTAG. Das ePaper der gesamten Ausgabe gibt es hier.

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