Debatte über Coronamaßnahmen

Baerbock schließt Einschränkungen für Ungeimpfte nicht aus

26.07.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Annalena Baerbock, Parteivorsitzende und Kanzlerkandidatin der Grünen, beim Wahlkampfauftakt der Brandenburger Landesgruppe in Michendorf Foto: Fabian Sommer / dpa

Die Politik diskutiert über Freiheiten für doppelt Geimpfte. Auch Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat sich zu dem Thema geäußert – und klingt ähnlich wie zuvor hochrangige Unionspolitiker.

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock schließt angesichts steigender Corona-Infektionszahlen Einschränkungen für Ungeimpfte nicht aus. Das Wichtigste sei zunächst, jedem Menschen ein Impfangebot zu machen, sagte sie beim Wahlkampfauftakt der Brandenburger Grünen für die Bundestagswahl. »Und dann im nächsten Schritt, wenn das geleistet worden ist, darüber zu sprechen, dass in manchen Bereichen eben Leute, die geimpft sind, Dinge tun können und andere nicht«, erklärte Baerbock.

Ähnlich hatten sich zuvor hochrangige Politikerinnen und Politiker von der Union geäußert. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hatte die Diskussion über Einschränkungen für Menschen ohne Coronaimpfung angestoßen. »Das kann auch bedeuten, dass gewisse Angebote wie Restaurant-, Kino- und Stadionbesuche selbst für getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich wären, weil das Restrisiko zu hoch ist«, sagte Braun der »Bild am Sonntag«.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach sich für mehr Freiheiten für Geimpfte aus. »Das ist keine Diskriminierung der Nichtgeimpften«, sagte er im Interview mit RTL und n-tv. Er respektiere es, wenn jemand sich aus persönlichen Gründen gegen eine Impfung entscheide. »Aber die nicht geimpfte Person muss auch einsehen, dass wir die Gesamtgesellschaft schützen müssen und deshalb nur die Geimpften zu größeren Gemeinschaftsveranstaltungen zulassen können.«

Regierung lehnt eine Impfpflicht ab

Die Impfung gegen das Coronavirus verpflichtend zu machen, ist zurzeit keine Option für die Bundesregierung. Bundesjustiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte dem »Deutschlandfunk«: »Es wird keine allgemeine Impfpflicht geben.« Sie sei rechtlich auch nicht möglich. Eine Coronaimpfung könne ihrer Einschätzung nach auch keine Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag sein. Sollte es in Heimen oder Krankenhäusern Impfverweigerer geben, habe man immer noch die Möglichkeit, dass sich diese regelmäßig testen lassen müssten.

Dass Geimpfte, Genese und Getestete etwa beim Zugang zu Veranstaltungen gleichgestellt seien, habe sich bewährt. Nachdem jeder ein Impfangebot erhalten habe, müsse man aber die Frage stellen, warum die Allgemeinheit diese Tests bezahlen müsse, sagte Lambrecht. lau/dpa

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