Nach Baerbock und Özdemir

Auch Bundestagsvizepräsidentin Roth meldet Nebeneinkünfte nach

25.08.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Claudia Roth ist seit 2013 Vizepräsidentin des Bundestages - Quelle: pa/Flashpic/Jens Krick

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hat für 2013, ihr letztes Jahr als Grünen-Vorsitzende, Nebeneinkünfte in Höhe von 3500 bis 7000 Euro nachgemeldet. Im Mai kamen Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und Ex-Parteichef Cem Özdemir der Meldepflicht verspätet nach.1

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hat Nebeneinkünfte aus ihrer zweiten Amtszeit als Grünen-Parteichefin (2004 bis 2013) deutlich später als vorgeschrieben angegeben. Das berichtet die „Berliner Zeitung“, die sich auf die Internet-Plattform „Abgeordnetenwatch“ bezieht.

Demnach steht seit Montag auf der Website des Bundestags in Roths Abgeordneten-Profil, dass sie als Bundesvorsitzende der Grünen im Jahr 2013, also dem letzten als Grünen-Vorsitzende, eine Sonderzahlung der Stufe 2 erhalten habe. Diese umfasst einen Betrag neben dem Mandat in Höhe von 3500 bis 7000 Euro.

Im Mai hatten Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock und der frühere Parteichef Cem Özdemir Einkünfte nachgemeldet. Baerbock räumte ein, Sonderzahlungen in Höhe von mehr als 25.000 Euro versehentlich nicht gemeldet zu haben. Özdemir gab an, für die Jahre 2014 bis 2017 Weihnachtsgeld in Höhe von mehr als 20.500 Euro erhalten zu haben.

Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, Nebeneinkünfte zu veröffentlichen, wenn eine Nebentätigkeit im Monat 1000 Euro übersteigt oder im Jahr mindestens 10.000 Euro beträgt. Bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht gibt es drei Sanktionsmöglichkeiten: Eine Ermahnung durch den Bundestagspräsidenten, die Feststellung einer Pflichtverletzung durch das Bundestagspräsidium oder – im schlimmsten Fall – die Bestrafung mit einem Ordnungsgeld.

jr

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