Hotel „The Westin Leipzig“

Antisemitismus-Vorwurf von Gil Ofarim – Interner Bericht entlastet Hotel-Mitarbeiter

20.10.2021
Lesedauer: 2 Minuten
Sänger Gil Ofarim Foto: Tobias Hase/dpa

Nach Antisemitismus-Vorwürfen des Sängers Gil Ofarim hat das betroffene Leipziger Hotel seine internen Untersuchungen abgeschlossen und will keine Maßnahmen gegen den beschuldigten Mitarbeiter ergreifen.

Spezialisierte Rechtsanwälte hätten das Geschehen in der Lobby rekonstruiert, teilte die Betreiberin des „The Westin Leipzig“, die Hotelgesellschaft Gerberstraße Betriebs GmbH, am Mittwoch mit.

Ein 118 Seiten langes Gutachten komme „unter Berücksichtigung aller verfügbaren Beweismittel“ zum Ergebnis, dass keine „objektivierbaren“ Anhaltspunkte vorlägen, die straf- oder arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter rechtfertigten.

„Wir haben daher entschieden, dass entsprechende Maßnahmen gegen den Mitarbeiter nicht eingeleitet werden“, heißt es in einer Erklärung. Da der Mitarbeiter nach wie vor massiven Anfeindungen ausgesetzt sei, werde er „aus Fürsorgegesichtspunkten“ zunächst seinen Aufgaben noch nicht wieder vollumfänglich nachkommen.

Der Sänger hatte Anfang Oktober in einem Video geschildert, dass ihn ein Mitarbeiter von „The Westin Leipzig“ aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Ofarim erstattete Anzeige. Er ist der Sohn des israelischen Musikers Abi Ofarim (1937-2018).

Den Angaben nach machte die Kanzlei Gäste ausfindig, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls am Hotelempfang befanden. Sie führte Interviews mit den Gästen, dem beschuldigten Mitarbeiter, weiteren Angestellten und Zeugen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu Vernehmungen von Zeugen übermittelt, die nur mit den Ermittlungsbehörden sprechen wollten. Ein spezialisierter Sachverständiger habe ein Gutachten zu Videoaufnahmen erstellt und diese auf etwaige Manipulationen untersucht.

Weiter will sich das Hotel nicht zu den Vorwürfen äußern. Man habe gegenüber sämtlichen Mitarbeitern die arbeitsrechtliche Weisung erlassen, keine weiteren Erklärungen gegenüber Medien abzugeben.

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