Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert. Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher. Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht.
Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten „Wir sind die AfD“ bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstelle.
Quelle: ntv.de