Keine Haft mehr statt Geldstrafe

Ampel will Schwarzfahren entkriminalisieren

14.02.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Schwarzfahren kostet in der Regel 60 Euro. Und wer nicht zahlt, muss in letzter Konsequenz ins Gefängnis. Das soll sich bald ändern. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Die Ampel will Justiz und Strafvollzug entlasten. Dafür soll das System nicht mehr mit Ersatzhaft für nicht bezahlte Geldstrafen behelligt werden. Auch das Schwarzfahren will Minister Buschmann entkriminalisieren. Ärmeren Menschen will die Koalition künftig zudem leichter einen Pflichtverteidiger stellen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. „In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden“, sagte der FDP-Politiker dem Berliner „Tagesspiegel am Sonntag“. Der Zeitung zufolge verbüßen zehn Prozent der Häftlinge eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben – häufig Menschen mit geringem Einkommen. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen solle in der Praxis vermieden werden, sagte Buschmann.

„Da sind aber die Länder auch schon tätig geworden und es gibt einen regen Austausch“, sagte Buschmann. „Nach dem Koalitionsvertrag wollen wir zudem prüfen, ob wir auch bundesrechtlich etwas beisteuern können, um zu weniger Vollstreckungen zu kommen.“ Im Vertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart: „Das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeiten wir mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung.“

„Historisch überholte Straftatbestände“

Der Justizminister prüft zudem eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Die Ampel-Parteien hatten vereinbart, das Strafrecht zu überprüfen und „einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz“ zu legen. Da sei der Tatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ nicht der einzige, der bei der Prüfung auf der „Longlist“ stehen werde, erklärte Buschmann.

Ein weiterer Reformansatz ist laut Buschmann, armen Menschen früher einen Pflichtverteidiger zugänglich zu machen. Derzeit muss dafür ein Antrag gestellt werden. „Dadurch wird von diesem Recht oft kein oder erst später Gebrauch gemacht“, sagte Buschmann. Dabei sei es sehr wichtig, schon in der Phase des Ermittlungsverfahrens kompetent vertreten zu sein. Künftig soll der Pflichtverteidiger dann ohne Antrag ab der ersten Vernehmung gewährt werden.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

Das könnte Sie auch interessieren

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024
ARD-Show "Die 100"
26.11.2024
Abstimmung über neue EU-Kommission
27.11.2024

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

drei × 1 =

Weitere Artikel aus der gleichen Rubrik

Für Energiekonzern
01.12.2024
EU-Plan gescheitert
29.11.2024

Neueste Kommentare

Trends

Alle Kategorien

Kategorien