Wegen Nötigung

Aktivistin der „Letzten Generation“ zu Bewährungsstrafe verurteilt

03.01.2024
Lesedauer: 2 Minuten
Carla Hinrichs im Gerichtssaal in Frankfurt. Bild © picture-alliance/dpa

Sie klebte sich bei einem Klimaprotest in Frankfurt auf einer Straße fest – dafür ist die Aktivistin Carla Hinrichs in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist am Mittwoch in einem Berufungsprozess zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts aus dem Mai 2023.

„Sie hat es selbst in der Hand, ob sie noch mal irgendwann ins Gefängnis muss oder nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum am Abend nach rund sieben Stunden Verhandlung.

Die 26-Jährige war wegen Nötigung verurteilt worden, nachdem sie im Jahr 2022 eine Straße in Frankfurt blockiert und sich während des Protests festgeklebt hatte. Infolge der Blockade entstand ein größerer Stau.

Hinrichs schilderte während der Verhandlung am Mittwoch teils unter Tränen, sie sei schon klimabewusst aufgewachsen. „Ich bin überzeugt, das Richtige getan zu haben“, sagte sie.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer am Mittwoch eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen in Höhe von je 10 Euro. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Gegen die Aktivistin war zunächst ein Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro verhängt worden. Da Hinrichs diese Geldstrafe nicht zahlte, verurteilte sie das Amtsgericht Frankfurt zu einer kurzen Freiheitsstrafe. Dagegen wehrte sich die Aktivistin im Berufungsprozess.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Revision eingelegt werden.Weitere Informationen

Redaktion: Marcel SommerJulian Moering, Wolfgang Hettfleisch, Franco Foraci

Sendung: hr1, 03.01.2024, 22 UhrEnde der weiteren Informationen

Veröffentlicht am 03.01.24 um 18:27 Uhr

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe

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