Drei Vorschläge für Ausschussvorsitzende der AfD sind im Bundestag durchgefallen. Deshalb ruft die Fraktion nach eigenen Angaben das Bundesverfassungsgericht an.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat nach eigenen Angaben vor dem Bundesverfassungsgericht rechtliche Schritte gegen die Nichtbesetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag mit Kandidaten aus ihren Reihen eingeleitet. Das bestätigte ein Sprecher der Fraktion ZEIT ONLINE. Die Fraktion habe in Karlsruhe am 31. Dezember beantragt, ein sogenanntes Organstreitverfahren einzuleiten. Im Dezember war die AfD mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert.
Der Innenausschuss hatte den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die ebenfalls von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.
Es handele sich um eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien, begründet die AfD-Fraktion ihren Gang nach Karlsruhe und den dazugehörigen Eilantrag. Der bei dem Verfahren federführende Fraktionsgeschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner sprach von einem „Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten“.
Ein Organstreitverfahren kann laut Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden, „wenn Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz besteht“. Die Bundestagsfraktionen sind demnach antragsberechtigt, um in einem Organstreit eigene Rechte oder die Rechte des Bundestags einzufordern.
Eilantrag zur Wahl der Bundestagsvizepräsidenten erfolglos
In einem solchen Organstreit war die AfD im August bereits mit einem Eilantrag zur verweigerten Wahl eines AfD-Kandidaten zum Vizepräsidenten des Bundestages gescheitert. Die AfD-Fraktion sah sich damals als Opfer einer als „linksgrün“ diffamierten Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken.
Schon in der vorigen Legislaturperiode hatten die Vizepräsidenten-Kandidaten der AfD keine Mehrheit bekommen. Üblicherweise stellt jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin, viele Abgeordnete hatten die Kandidaten der AfD wegen extremistischer Äußerungen aber als ungeeignet abgelehnt.
Auch die Vorsitzendenposten in den Ausschüssen werden normalerweise nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze der Ausschüsse verteilt sind. So kam die AfD ursprünglich zum Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss. Normalerweise sind die Vorsitzenden damit ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt.



