Streit mit Verfassungsschutz

AfD Thüringen feiert Erfolg vor Gericht

12.07.2021
Lesedauer: < 1 Minute
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke: Seine Partei hätte 2018 vom Verfassungsschutz nicht als Prüffall bezeichnet werden dürfen. (Quelle: Christian Schroedter/imago images)

Der Thüringer Verfassungsschutz machte öffentlich, dass er die AfD als Prüffall eingestuft hatte. Dafür kassiert die Behörde nun eine Rüge vor Gericht. Heute kommt der Verfassungsschutz ohnehin zu einem eindeutigen Urteil.

Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag.

Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für den Prüffall, argumentierte das Gericht. „Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit selbst“, betonte der Vorsitzende Richter der achten Kammer, Thomas Lenhart.

AfD inzwischen als gesichert extremistisch eingestuft

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Berufung ließ das Gericht nicht zu, es kann aber ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

In dem Prozess ging es nicht um die Einstufung als Prüffall selbst, sondern nur um die Frage, ob der Verfassungsschutz diese Einstufung hätte öffentlich kommunizieren dürfen. Ein Prüffall ist die Thüringer AfD längst nicht mehr, sondern nach Ansicht des Landesverfassungsschutzes inzwischen gesichert extremistisch.

Verwendete Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa

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