Bundesverfassungsgericht

AfD scheitert mit Angriff auf 2G-plus-Regelung im Bundestag

26.01.2022
Lesedauer: < 1 Minute
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel Foto: Michael Kappeler / dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die 2G-plus-Regelung im Bundestag abgewiesen. Ein »schwerer Nachteil« für die Abgeordneten sei nicht gegeben.

Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die 2G-plus-Regelung im Bundestag vorläufig gescheitert. Der mit einer Organklage der Partei verbundene Eilantrag sei »unzulässig«, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein »schwerer Nachteil« drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss.

Die AfD hatte eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen.

An der Gedenkfeier im Plenum dürfen nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen. Abgeordnete, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen – auch nicht auf den Besuchertribünen. Die betroffenen AfD-Abgeordneten sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt.

Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern.

Über die eigentliche Organklage der Partei gegen die 2G-Plus-Regelungen im Bundestag ist in der Sache damit aber noch nicht entschieden. 

als/hip/AFP

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