Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Politiker klagen gegen Berliner 2G-Regel für Hotels

06.12.2021
Lesedauer: 2 Minuten
An einem Restaurant steht „Liebe Gäste bei uns gilt 2G“ (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa

Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete wollen die Berliner Corona-Infektionsschutzverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht kippen.

Sie reichten in Karlsruhe einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung ein, der sich vor allem gegen die 2G-Regelung für Berliner Hotels richtet. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teilte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von elf AfD-Abgeordneten verbunden mit einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei am Freitag eingegangen.

Sie machten geltend, die Regelung würde ihre Teilnahme an der Wahl des Bundeskanzlers am Mittwoch (8. Dezember) erschweren und sie daher in ihrem im Grundgesetz verankerten Abgeordnetenrecht verletzen, so der Sprecher.

Ein Entscheidungstermin sei noch nicht bekannt. In den Berliner Hotels dürfen seit gut einer Woche nur noch Geimpfte und Genesene übernachten.

Der AfD-Abgeordnete Gereon Bollmann aus Schleswig-Holstein erklärte, die Parlamentarier seien wegen der weiten Anreise aus ihren Heimatorten auf Übernachtungen in Berlin angewiesen.

„Es kann nicht sein, dass wir als demokratisch legitimierte Volksvertreter von der wichtigsten Wahl der neuen Legislaturperiode ausgeschlossen werden, nur weil wir diese 2G-Regelung nicht erfüllen“, erklärte Bollmann stellvertretend für zehn weitere AfD-Politiker.

Die Verschärfung der Berliner Corona-Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten. Aufgrund der Eilbedürftigkeit könne dies nur noch durch das höchste deutsche Gericht kurzfristig geklärt werden.

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